JETZT Ihre Frage stellen!
Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community
Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*
-
Kündigung des Mietverhältnisses nach Beleidigung?
Darf der Vermieter das Mietverhältniss Kündigen nachdem er vom Mieter extrem Beleidigt wurde? Beispiele (Wi***er, Pe**er, Ar*****ch, Mutterf****r,...)
Wenn ja, muss er trotzdem die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten?- Gefragt von ichduersiees am 26. Aug 2010 um 23:44
- Schlagwörter: Kündigung des Mietverhältnisses nach Beleidigung
-
Mir fällt dazu "Kündigung aus wichtigem Grund" ein; denke aber nicht, dass dies dazu ausreicht..
Würde eher Anzeige wegen "Beleidigung" (185 StGB) gegen ihn erstatten u das losgelöst vom Mietverhältnis klären..
Ist zwar hart, aber kann mir nicht vorstellen, dass man damit allein einen Mieter aus dem Mietvertrag kriegt. Insofern schriftliche Kündigung u nach 3 Monaten raus mit ihm!
Gruß- Beantwortet von Timo E.
am 27. Aug 2010 um 00:07
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
- Beantwortet von Timo E.
-
ZUR ERGÄNZUNG:
Dem Vermieter liegen die Beleidigungen schriftlich per E-Mail vor.- Beantwortet von ichduersiees am 26. Aug 2010 um 23:52
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
-
Guten Morgen!
Also ich denke dass üble Beleidigungen ein Grund für eine fristlose Kündigung sind. Das ist doch keinem Vermieter zuzumuten, so einen Mieter zu haben. Wer weiß, was de mit der Wohnung macht, wenn er schon mit dem Vermiter so spricht. Ich würde daher fristlos kündigen und zusätzlich noch eine Strafanzeige stellen.
Gruß
siri- Beantwortet von sirius2
am 27. Aug 2010 um 09:56
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
- Beantwortet von sirius2
-
Hallo!
Hier noch ein Urteil, das von Interesse sein könnte:
Landgericht Coburg, Urteil vom 17.11.2008, Az: 32 S 85/08.
"Beleidigung von Mitmietern rechtfertigt Kündigung ohne Abmahnung"
Viele Grüße- Beantwortet von Tristan
am 30. Aug 2010 um 12:23
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
- Beantwortet von Tristan