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ANTWORTEN (4)
  • Timo E.
    1 0

    Mir fällt dazu "Kündigung aus wichtigem Grund" ein; denke aber nicht, dass dies dazu ausreicht..

    Würde eher Anzeige wegen "Beleidigung" (185 StGB) gegen ihn erstatten u das losgelöst vom Mietverhältnis klären..
    Ist zwar hart, aber kann mir nicht vorstellen, dass man damit allein einen Mieter aus dem Mietvertrag kriegt. Insofern schriftliche Kündigung u nach 3 Monaten raus mit ihm!

    Gruß

    Beantwortet von Timo E.Silber-Rechtler am 27. Aug 2010 um 00:07

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  • ichduersiees
    0 0

    ZUR ERGÄNZUNG:

    Dem Vermieter liegen die Beleidigungen schriftlich per E-Mail vor.

    Beantwortet von ichduersiees am 26. Aug 2010 um 23:52

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  • sirius2
    0 0

    Guten Morgen!

    Also ich denke dass üble Beleidigungen ein Grund für eine fristlose Kündigung sind. Das ist doch keinem Vermieter zuzumuten, so einen Mieter zu haben. Wer weiß, was de mit der Wohnung macht, wenn er schon mit dem Vermiter so spricht. Ich würde daher fristlos kündigen und zusätzlich noch eine Strafanzeige stellen.

    Gruß
    siri

    Beantwortet von sirius2Silber-Rechtler am 27. Aug 2010 um 09:56

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  • Tristan
    0 0

    Hallo!

    Hier noch ein Urteil, das von Interesse sein könnte:

    Landgericht Coburg, Urteil vom 17.11.2008, Az: 32 S 85/08.

    "Beleidigung von Mitmietern rechtfertigt Kündigung ohne Abmahnung"

    Viele Grüße

    Beantwortet von TristanBronze-Rechtler am 30. Aug 2010 um 12:23

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