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Mietkürzung wg. Mangel u. unzumutbarem Zustand
Seit 1 Jahr wohne ich mit meinen Vermietern unter einem Dach, sie im Erdgeschoss und ich im Dachgeschoss. Das Dach knallt tags und nachts jetzt wo die Temperaturen wieder ansteigen und es nachts wieder abkühlt, ist kein Durchschlafen mehr möglich. In den seltensten Fällen wird man durch dieses laute Knallen der festgenagelten Spannplatten auf dem Dachboden nicht wach geknallt. Kann ich die Miete kürzen? Mein Vermieter meinte dazu " ach je länger Du darin wohnst desto weniger wirst du es hören", sehr witzig, das Gegenteil ist leider der Fall, trotz Ohrstöpsel bin ich jeden Tag völlig gerädert und das soll jetzt den ganzen Sommer wieder so hingenommen werden, nein das kann ich nicht weiter so hinnehmen. Zu ändern ist es wohl nicht, wie er mir sagte. Er nimmt das nicht allzu tragisch und grinst darüber großzügig. Ich gehe am Stock mit 2 -3 Std.. Tiefschlaf und den Rest der Nacht warte ich auf weitere Knall´s und komme nicht mehr zur Ruhe. Wie muss ich vorgehen? Bei Einzug wurde ich darüber nicht informiert, obwohl ich ausdrücklich darauf hinwies, ruhige Nächte haben zu könnnen, da mein damaliger Wohnort direkt im Ort neben einer Dorfkneipe lag und ich sowieso über Jahre nachts Radau ertragen musste, nun bin ich die Idylle gezogen, wirklich schön, grün und ruhig, doch die Nächte sind der Horror wegen diesem Dach. Brauche ich einen Gutachter im Haus bevor ich die Miete kürzen kann??
- Gefragt von esknallt am 24. May 2011 um 19:41
- Schlagwörter: Mangel Ruhestörung nachts
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Wie lange wohnst Du denn da schon? Ein derartiger "Mangel" sollte eigentlich gleich bei Kenntnis gemeldet werden, um die Miete zu kürzen o.ä....
Gruß
Timo- Beantwortet von Timo E.
am 23. May 5249 um 13:06
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- Beantwortet von Timo E.