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FRAGE
  • Sylvio01
    0 0

    Mietvertrag

    Hallo.

    Meine Frau hat letztes Jahr einen Mietvertrag für 4 Jahre unterschrieben. ich wurde nachträglich Anfang des Jahres eingetragen. Mittlerweile ist meine Frau ausgezogen und ich sitze mit meinem Sohn allein in der Wohnung. Das Arbeitsamt zahlt noch maximal bis März 2011 die Miete. Kann ich den Mietvertrag kündigen oder gibt es dabei Probleme?

    Gefragt von Sylvio01 am 3. Sep 2010 um 07:55
    Schlagwörter: Mietvertrag 

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ANTWORTEN (4)
  • freak201
    0 0

    Nein, kündigen kann man immer. Nur der Vermieter ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Einfach mit dreimonatiger Frist kündigen.

    Beantwortet von freak201 am 3. Sep 2010 um 10:17

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  • nuxx
    0 0

    Ich denke sylvio meinte eher, ob seine Frau mitunterschreiben muss bei der Kündigung. Wenn beide im Mietvertrag als Mieter eingetragen sind, so müssen auch beide die Kündigung unterschreiben! Sonst ist sie unwirksam. Du solltest dich also mit deiner Frau auseinandersetzen!

    Grüße

    Beantwortet von nuxxSilber-Rechtler am 3. Sep 2010 um 11:56

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  • Sylvio01
    0 0

    Dass meine Frau mit unterschreiben muss, weiß ich. Wird sie sicher auch tun. Es geht hauptsächlich darum, aus dem 4-Jahres Vertrag raus zu kommen.

    Beantwortet von Sylvio01 am 3. Sep 2010 um 12:02

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  • Peter H.
    0 0

    Hallo!

    Also wenn du den Vertrag auf 4 Jahre abgeschlossen hast, dann kommst du vorher natürlich nicht raus. Keine der beiden Parteien kann das Mietverhältnis vor Ablauf der Mietzeit "ordentlich" kündigen. Möglich wäre nur eine außerordentliche Kündigung (Fristlos), die aber spezieller Gründe bedarf. Ich würde an deiner Stelle dem Vermieter einen Nachmieter vorschlagen, damit der euch dann vorzeitig aus dem Mietvertrag entlässt. Dann gibt es (hoffentlich) keine Probleme.

    Peter

    Beantwortet von Peter H.Silber-Rechtler am 3. Sep 2010 um 12:07

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