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Mitminderung bei Schimmel und Heizungsklopfen?
Darf ich als Mieter bei Schimmel im Schlafbereich sowie lautes Heizungsklopfen und surren überwiegend abends/nachts selbst wenn sie aus ist die Miete kürzen? Wenn ja, wieviel?
- Gefragt von Sanna1982 am 3. Dec 2010 um 14:57
- Schlagwörter: Mitminderung Schimmelbefall
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Ich habe mal im Internet ein wenig gesucht und gefunden, dass es eine Minderungsmöglichkeit von 17% gibt wenn es sich um "Klopfgeräusche in der Zentralheizung" handelt. Würde also mal die Miete kürzen wenn man sich mit seinem Vermieter richtig zoffen will...
Vorher solltest du vielleicht einfach mal mit dem Vermieter reden und ihn auffordern, dass er die Heizung repariert. Am besten schriftlich, dann hast du Beweise in der Hand. Die Minderung würde ich glaube ich erst mal in der Hinterhand halten.
Viel Erfolg!- Beantwortet von joghil am 3. Dec 2010 um 15:08
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Die Mietminderung ist immer nur letztes Druckmittel wenn der Vermieter nicht reagiert. Insofern würde ich es auch erst dann einsetzen wenn alle anderen Versuche gescheitert sind. Anderenfalls läufst du Gefahr,dir das gute Verhältnis zum Vermieter zu zerstören...
Wenn allerdings diverse Mängel bestehen und da nie abgeholfen wird, dann würde ich glaube ich die Mietminderung gleich mit in den Vertrag aufnehmen.
Peter- Beantwortet von Peter H.
am 3. Dec 2010 um 15:22
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- Beantwortet von Peter H.
Ich habe gerade ein Anschreiben an die Hausverwaltung geschrieben (die mal wieder telefonisch nicht zu erreichen war). War es richtig denen eine Frist zu setzten und mit dem Recht auf Mietminderung zu drohen? Oder soll ich den Brief lieber umformulieren?
Das Problem ist, es gibt so viele Mängel für die sich die Verwaltung scheinbar nicht interessiert, wegen der Heizung haben wir schon ein paar Mal angerufen. Unsere Nachbarn im Haus haben die selben Probleme (Schimmel und Heizung etc) und dort reagiert die Hausverwaltung auch nicht!
kommentiert von Sanna1982 am 3. Dec 2010 um 15:19