JETZT Ihre Frage stellen!
Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community
Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*
-
Nachlässigkeit des Anwalts, deshalb Prozess verloren
ich habe einen Prozess gegen meinen Ex-Vermieter verloren, weil mein Anwalt nicht die vom Gericht geforterten Erklärungen vor der Verhandlung abgegeben hat. Dies, obwohl ich alle Informationen zum Teil sogar mehrfach an ihn durchgegeben habe. Er hat quasi nur 50% oder sogar weniger vorher und bei der Gerichtsverhandlung verwendet.
Ich habe den Prozess in der Höhe von rund 2500,- verloren, das ist für mich verdammt viel Geld.
Meine Rechtsschutzversicherung hatte den Fall soweit übernommen. Aber die Forderung muß ich ja bezahlen.
Der Prozess war eigentlich gar nicht zu verlieren, das ist mir unbegreiflich.
Ich versuche nun, ihn regresspflichtig zu machen, was aber schwierig wird, weil ich nur einen einzigen Zeugen habe.
Ich würde ihm aufgrund seiner sehr schlechten Arbeit gerne das Mandat entziehen.
Muß die Rechtsschutzversicherung dann an meinen neuen Anwalt zahlen?
Die Rechtsschutzversicherung hatte mir zum Ende des letzten Jahres nach diesem letzten Mietstreit gekündigt, die Verhandlung fand in diesem Jahr statt.
Würde die Versicherung das Honorar zurückverlangen und dann meinen neuen Anwalt bezahlen, weil der eigentliche Fall ja noch im Versicherungszeitraum war?
Vielen lieben Dank für Antwort !!!
- Gefragt von landanah am 11. Nov 2010 um 19:01
- Schlagwörter: Anwaltswechsel verlorener Prozess
-
Hey landanah,
dieser Beitrag von uns könnte Dir weiterhelfen:
http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-beim-anwalt/falsche-beratung-durch-anwalt-haftet-der-rechtsanwalt.html
Beste Grüße,
JaN- Beantwortet von JaN am 11. Nov 2010 um 19:09
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
-
Hallo landanah,
frag doch bei der Versicherung einfach mal an, was die dazu sagen. Wenn du Fakten hast, die für ein Versagen des Anwalts sprechen sollte das kein Problem sein. Zu dem Satz "Er hat quasi nur 50% oder sogar weniger vorher und bei der Gerichtsverhandlung verwendet." Das gehört natürlich auch zur Anwaltstaktik eventuell, da man sich als Betroffener auch selbst leicht um Kopf und Kragen reden kann... ein guter Anwalt sollte aber die relevanten Sachen vortragen ...
Vielleicht gehst du mal zu einem anderen Anwalt und befragst den dazu?- Beantwortet von itzlbitzl am 11. Nov 2010 um 19:11
Kommentare (3)Hallo, itzbitzl !
Die Versicherung hat glaube ich keinen Bock mehr auf mich, möglicherweise kann ich in Aussicht stellen, daß der Prozess durch Nachlässigkeit verloren wurde.... hmmmm..... ja ich werde das in Angriff nehmen.
Mit der Anwaltstaktik ist das so eine Sache. Das Gericht forderte konkrete Äusserungen bereits vor der Hauptverhandlung an, diese gab dieser Anwalt aber einfach nicht weiter, obwohl ich ihm mehrmals schriftlich, als auch telefonisch alle Details durchgegeben habe.
Ich denke, bei den vielen Gerichtsverhandlungen, die ein Richter zu führen hat, ist das Denken von einem Rennen vom letzten Platz startend, dann im Zieleinlauf zu gewinnen doch weit überholt. Der Anwalt ist schlicht der Aufforderung des Gerichts nicht nachgekommen. Erst bei der von mir angestrebten Berufungsverhandlung hat er dann eine der vielen Informationen "locker" gemacht, das Berufungsverfahren wurde aufgrund der "neuesten Erkenntnisse" unmißverständlich abgelehnt, die Kosten kommen auch noch auf mich zu.....
Einen anderen Anwalt habe ich schon befragt, leider liegt dieser seit 3 Wochen mit einem Virusinfekt flach und ist nicht ansprechbar....
kommentiert von landanah am 11. Nov 2010 um 19:20Ich denke, diese Anwaltstaktik war definitiv Nachlässigkeit, sein Zuspätkommen zur Verhandlung war schon bezeichnend.
kommentiert von landanah am 11. Nov 2010 um 19:21Guten Abend landanah,
klingt auf jeden Fall nach einer verfahrenen Sache. Wenn Du Interesse hast, andere vor diesem anscheinend unzuverlässigen Anwalt zu warnen, so würden wir uns über eine (sachliche) kurze Anwaltsbewertung unter http://www.meine-anwaltsbewertung.de/ übrigens sehr freuen!
Viel Erfolg noch weiterhin!
kommentiert von Tristan
am 11. Nov 2010 um 19:22
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
Dieser ebenfalls zum Mandatsentzug:
http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-beim-anwalt/anwalt-wechseln-bei-schlechter-vertretung-rechtsanwalt-das-mandat-entziehen.html
BG
kommentiert von JaN am 11. Nov 2010 um 19:11
Vielen Dank für die schnelle Antwort, diesen Beitrag hatte ich vor meinem Posting schon gelesen. Das betrifft die Haftung, aber reicht mein einziger Zeuge aus? Und was ist dann mit der Rechtsschutzversicherung? Ich bin zur Zeit leider ohne Versicherungsschutz. *heul*
kommentiert von landanah am 11. Nov 2010 um 19:11