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  • lightbearer
    1 0

    Nebenkostennachzahlung und Erhöhung eingetroffen

    Zustand: wohne zur Miete in einem 12 Parteien Haus. Davon gibt es 3 gleiche nebeneinander. Ein Brief kam (geschrieben 4.August) mit einer Betriebskostenabrechnung fürs vergangene Jahr und eine Betriebskostenanpassung zum 01.09. UND einer Nachzahlung (ca 242 euro).

    Was mich wurmt ist erstens:
    Dachte immer zwischen einer Ankündigung einer Betriebskostenerhöhung und einer tatsächlichen umsetzung müssen 2 Monate liegen. Wenn dem so ist, was kann ich tun?

    Jetzt der zweite wurm:
    Berechnung der Gartenpflege - Zwischen den Häusern gibt es Wege und eine Wiese mit Büschen....nen Baum, .... ich zahle ca 241€ dafür dieses Jahr.
    Hier dachte ich, das das nur ok ist, wenn ich Nutzungsrecht habe. Imo tauchen ein Paar Kerle von den Stadtwerken bei uns auf, pusten mit Bläsern rum und fahren mit dem dicken Rasenmäher den Boden kaputt. Sieht jedenfalls nicht so aus als ob da n Stück meins wäre...aufgeklärt hat mich da auch keiner.

    Muss ich dafür zahlen? Und wenn, hab ich dann das Recht ihn zu nutzen? Woher weiss ich welcher Teil der Grünanlage mir zusteht? Könnte ich den Rummähern verbieten auf meinem Stück zu mähen?^^

    Alles in allem.... Wollen die mich(uns, ich frag auch für die anderen Mieter) plündern und es schnell machen, oder ist das alles in Ordnung?

    Gefragt von lightbearer am 12. Aug 2010 um 20:47
    Schlagwörter: Nebenkostennachzahlung und Erhöhung eingetroffen 

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ANTWORTEN (2)
  • sirius2
    1 0

    Das Problem hatten wir auch mal hier bei uns in der Wohnanlagen... jedenfalls Wurm 1. Ich glaube du verwechselst die zwei Monatsfrist mit der Frist, die besteht wenn der Vermieter die Miete erhöhen will. Bei den Betriebskosten handelt es sich ja aber nur um durchlaufende Posten beim Vermieter, für die du im Voraus einen Abschlag zahlst. Wenn die Nebenkostenabrechnung also zu hoch ist, dann wird der Vermieter natürlich auch höhere Abschkäge fördern dürfen und die ohne Frist. Guck mal in § 560 BGB:

    "Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen."

    Hier ist auch noch ein ganz guter Artikel: http://www.mgv-info.de/downloads/wir/w-2006-05-s36.pdf

    Beantwortet von sirius2Silber-Rechtler am 13. Aug 2010 um 08:29

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  • kraftfahrzeug
    1 0

    Zu Wurm 2 (wie sirius2 das so nett schrieb):

    Es ist ganz normal, dass man als Mieter für die nutzbare Grünflächen zahlen muss. Du hast ebenso das Recht diese zu nutzen, jedoch nicht das Recht, zu bestimmen was damit passieren soll.
    Dies hat einzig und allein m.E. der Eigentümer.
    Ferner kannst Du deinen Vermieter zwar auf die "paar Kerle von den Stadtwerken" aufmerksam machen, Du kannst es ihm aber nicht vorschreiben. Trotzdem heisst das selbstverständlich nicht, dass man sich als Mieter alles gefallen lassen muss.

    Zu dem Teil, der Dir für die Nutzung zusteht:
    Du hast m.E. mit den anderen 12 Parteien zusammen, die dieses Haus bewohnen, das Recht die Grünfläche etc. zu nutzen. Aber einen genauen Teil, sozusagen 1/12, kannst Du nicht beanspruchen.

    Hoffe, ich konnte Dir im 2ten Punkt ein wenig helfen..

    Beantwortet von kraftfahrzeugBronze-Rechtler am 14. Aug 2010 um 17:22

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