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FRAGE
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neue Rechtsprechung zu Renovierungsklauseln
Ist die Klausel in unserem Mietvertrag wirksam?: Die Mieträume sind zum Vertragsablauf geräumt, sauber und in fachmännisch renoviertem Zustand zurückzugeben, d.h. Decken und Wände Rauhfaser weiß gestrichen, Teppichboden fachmännsich gereinigt und und schadlos, technische Geräte einwandfrei und gewartet, Fliesen gepflegt und schadlos, lt. Übergabeprotokoll.
Ist diese Klausel nach der neuen Rechtsprechung nicht zu pauschal verpflichtend, egal wie der Zustand der Räume tatsächlich ist?
Danke für Euren Rat !- Gefragt von Exmieter am 18. Apr 2011 um 16:02
- Schlagwörter: Renovierung Klausel rechtswirksam
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