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neue Rechtsprechung zu RenovierungsklauselnIst
neue Rechtsprechung zu RenovierungsklauselnIst die Klausel in unserem Mietvertrag wirksam?: Die Mieträume sind zum Vertragsablauf geräumt, sauber und in fachmännisch renoviertem Zustand zurückzugeben, d.h. Decken und Wände Rauhfaser weiß gestrichen, Teppichboden fachmännsich gereinigt und und schadlos, technische Geräte einwandfrei und gewartet, Fliesen gepflegt und schadlos, lt. Übergabeprotokoll.
Ist diese Klausel nach der neuen Rechtsprechung nicht zu pauschal verpflichtend, egal wie der Zustand der Räume tatsächlich ist?
Danke für Euren Rat !
Gefragt von Exmieter am 18. Apr 2011 um 16:02
Schlagwörter: Renovierung Klausel rechtswirksam
- Gefragt von Exmieter am 18. Apr 2011 um 23:17
- Schlagwörter: Renovierungsklausel Mietrecht
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Hallo Exmieter!
Ich denke mal, das die Klausel nicht wirksam ist.... denn es wurde ja gerade entschieden, dass starre Fristen unwirksam sind. Hier gibts zwar keine starre Frist aber du musst auf jeden Fall streichen. Das ist ja noch schlimmre als ne Stare Frist. Denn wenn du da nur einen Tag wohnst müsstest du wieder Streichen!! Das geht nicht...- Beantwortet von fitz
am 19. Apr 2011 um 09:20
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- Beantwortet von fitz
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Guten Morgen,
da kann ich ja etwas die Werbetrommel für unseren neuen Rechtshop rühren: Solltest Du an einer verbindlichen Antwort interessiert sein, wird Dir hier weitergeholfen:
http://www.recht-gehabt.de/rechtshop/mietrecht/schoenheitsreparaturen-renovierung-bei-auszug-pruefen/
Viele Grüße und viel Erfolg,
Tristan- Beantwortet von Tristan
am 19. Apr 2011 um 09:22
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- Beantwortet von Tristan