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FRAGE
  • ZSARAH
    0 0

    rechte auch ohne Mietvertrag?

    Hallo,
    Vielleicht kann mir jemand behilflich sein.
    Ich 24 wohne mit meinem Freund seit 8 Jahren bei seinem Vater in der Wohnung.Wir zahlen ihm jeden Monat eine Miete in Bar.Der Vater ist der Hauptmieter und wir sind im Mietvertrag nicht angegeben.Wir haben auch keinen Mietvertrag bei seinem Vater abgeschlossen.
    Wir als Paar sind mit meinem Freund seiner Schwester verkracht und wollen sie nicht in die Wohnung lassen.
    Aber der Vater möchte sie in die Wohnung lassen.
    Jetzt möchte ich gerne wissen ob sie in die Wohnung darf auch wenn ich und mein Freund das nicht möchten.

    Danke im voraus für Antworten

    Gefragt von ZSARAH am 30. Jan 2011 um 18:08
    Schlagwörter: Kein Mietvertrag darf ich trotzdem mit entscheiden Rechte auch ohne Mietvertrag 

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ANTWORTEN (2)
  • stylewars
    1 0

    hola zsarah,

    hm.. es gibt ja auch mündliche Mietverträge! Und da ihr das Besitzrecht dieser Wohnung habt, dürft auch ihr allein entscheiden, wer die Wohnung betritt und wer nicht. Wenn natürlich euer Vermieter reinschauen möchte, müsst ihr diesen reinlassen, jedoch nur bei vorheriger Ankündigung.
    Über restliche in-Frage-kommenden Personen dürft Ihr selbst bestimmen. So seh ich das...

    LG

    Beantwortet von stylewarsBronze-Rechtler am 31. Jan 2011 um 13:51
    Kommentare (3)
    • Mein Freund sein Vater wohnt ja auch in dieser Wohnunug und er ist Hauptmieter.Wir haben uns sehr mit der Tochter verstritten und haben gesagt das wir sie in dieser Wohnung nicht haben wollen.Sie hat gemeint sie könne ihreh Vater besuchen wann sie möchte weil er ja der Hauptmieter ist. Stimmt das?
      kommentiert von ZSARAH am 31. Jan 2011 um 13:59

    • ah, verstehe! na ja, wenn sein Vater auch in der Wohnung wohnt, kann er sie natürlich auch reinlassen. Man kann sich ja einfach aus dem Weg gehen oder? Muss man sich deswegen gleich bekriegen und die Wohnung auf's Spiel setzen?
      kommentiert von stylewarsBronze-Rechtler am 31. Jan 2011 um 14:15

    • Gibt es da nicht so etwas wie eine verletzung der Privatsphäre?
      kommentiert von ZSARAH am 31. Jan 2011 um 14:19


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  • nuxx
    1 0

    Hallo Sarah,

    wenn ihr alle zusammen die Wohnung bewohnt, dann muss auch jeder dulden, dass andere Menschen die Wohnung betreten. Im Endeffekt ist das ja in einer WG auch nicht anders. Und wenn ihr zusammen da wohnt, habt ihr auch eine WG. Was das Recht auf Privatssphäre anbelangt, so wirst du dieses nur innerhalb deines Zimmers ausleben dürfen. Die Räume, die alle nutzen (Küche, Bad, Zimmer des Vaters) dürfen natürlich auch von allen anderen betreten werden.

    Viele Grüße!

    Beantwortet von nuxxSilber-Rechtler am 31. Jan 2011 um 16:30

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