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ANTWORTEN (3)
  • Peter H.
    1 0

    Natürlich darf der Vermieter das Wasser abstellen wenn er Reparaturen im Haus vornehmen muss. Anderenfalls könnte die Wasserversorgung ja nicht repariert werden. Du kannst aber die Miete für den Zeitraum mindern.Ob sich das aber wegen der paar Euro lohnt, das wage ich sehr zu bezweifeln...

    Beantwortet von Peter H.Silber-Rechtler am 20. Aug 2010 um 21:33

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  • Nino H.
    0 0

    Wieso stellst Du die Frage zweimal??

    Also ich denke, dass das Abstellen der Wasserversorgung eine Besitzstörung iSd BGB ist.
    Da die Wohnung nun nicht mehr vollständig nutzbar ist..
    Würde mir das nicht gefallen lassen u auf eine Ausweichmöglichkeit plädieren!

    Beantwortet von Nino H.Bronze-Rechtler am 20. Aug 2010 um 21:05

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  • stylewars
    0 0

    Andererseits finde ich z.B., dass der Vermieter auch die Möglichkeit haben muss, Reperaturen zuzulassen!
    Und wenn dafür das Wasser ausfallen muss, dann kann er da auch nix dran ändern!? Wäre es richtig ihm dann noch zusätzliche Kosten aufzuerlegen durch Hotel o.ä.?
    Die Reperatur müsste aber auch wirklich 3 Tage Wassermangel rechtfertigen; das gilt sich noch zu überprüfen..

    Beantwortet von stylewarsBronze-Rechtler am 20. Aug 2010 um 21:10

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