JETZT Ihre Frage stellen!

Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community

Mehr Informationen

Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*

* Teilnahmebedingungen: Teilnahme ab 18 Jahren, maximal eine Bewertung pro Person zulässig, die unseren Bewertungsrichtlinien entsprechen muss bis 30.04.2011 abgegeben wird. Bewertungen, die den Richtlinien nicht entsprechen behalten wir uns vor nicht zu veröffentlichen und auch keinen Gutschein zu versenden. Zudem ist eine ausführliche Beraterbewertung mit einer Mindestlänge von 50 Wörtern nötig. » Mehr Infos
Frage melden
FRAGE
  • Anemone28
    0 0

    Wohnen illegal?

    Folgender Sachverhalt:

    Mieter beziehen im Februar 2011 eine 72qm große und unrenovierte Wohnung (Anbau), die von einer Hausverwaltung übergeben wird.

    Im April 2011 bekommen die Mieter ein Anhörungsschreiben (§28 VwVfG NRW) vom Bauaufsichtsamt der Stadt, dass es für diese Wohnung keine Baugenehmigung gibt. Die Mieter werden gebeten die Fläche nicht mehr zu nutzen.

    Frage 1) Wie sollten die Mieter nun vorgehen?

    Frage 2) Was für Kosten und Verfahren kommen auf die Mieter zu, wenn sie die Wohnung nicht sofort räumen. (KÖNNEN, weil noch keine neue Wohnung gefunden)

    Frage 3)Wäre der Beistand eines Anwalts sinnvoll?

    Frage 4) Besteht die Möglichkeit, dass die Mieter auf Schadensersatz klagen können, da für die Wohnung sehr viel investiert wurde? Und wenn ja, wie hoch stehen da die Chancen?

    Frage 5) Wäre es sinnvoll für die Mieter die Wohnung sofort zu verlassen (wohin auch immer....?) oder besteht die Möglichkeit innerhalb der Frist dort wohnen zu bleiben?

    Frage 6) Bleibt die monatliche Miete bestehen, oder machen sich die Mieter ggfs. noch strafbar, wenn sie den Vermieter darin unterstützen die Fläche als Wohnfläche zu nutzen??

    Frage 7) SOLLTE eine Baugenehmigung im Nachhinein beantragt werden (und das dauert ja sicherlich auch seine Zeit) dürfen die Mieter- in der Hoffnung, dass die nachträgliche Baugenehmigung durchgeht- so lange die Wohnung noch nutzen?

    Vielen Dank im Voraus!

    Freundliche und schwer geschockte Grüße,

    Anemone

    Gefragt von Anemone28 am 16. Apr 2011 um 13:00
    Schlagwörter: Bauamt Baurecht Miete Vermieter Mieter Mietrecht Anbau 

      Abbrechen     Frage beantworten  

    Geben Sie eine Antwort ein
      ANTWORTEN  
Antwort melden
ANTWORTEN (0)

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
 
© 2012 law4life GbR - Luisenweg 6, 20537 Hamburg,

nach oben ⇑