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FRAGE
  • Meilenstein2011
    0 0

    Wohnungstür

    besitze zwei wohnungen und nutze die eine Wohnung komplett, die andere aber nur zwei zimmer die als kinderzimmer dienen für kinder 5 und 6 beide liegen im OG des Hauses, heisst die ganze obere etage is mein Bereich. vom EG wo zwei wohnungen nochmal sind führt eine Türbreite Treppe nach oben auf einen Flur und Zugang zu beiden Wohnungen. Die komplett genutze Wohnung verfügt über eine Wohnungstür mit Knauf und Schloß mit 2 Schlüsseln. Die zweite Wohnung (Kinderzimmer) verfügt über keine Wohnungstür, sondern normale zimmertür. Das ganze bedeutet, dass die Kinder nicht sicher wohnen, da jede x-beliebige Person, die Kinderzimmer betreten könnte. Meine Frage: Ist der Vermieter dazu verpflichtet eine Wohnungstür ins EG ab Treppe zum OG zu bauen? Die Sicherheit und Geborgenheit der kinder geht vor. Wirkliche Privatsphäre ist von uns OG zum EG nicht gegeben. Bitte um Antwort

    Gefragt von Meilenstein2011 am 26. Dec 2010 um 04:38
    Schlagwörter: Sicherheit Wohnungstür fehlt Vermieter 

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ANTWORTEN (2)
  • Peter H.
    0 0

    Hallo Meilenstein!

    Hast du denn zwei Mietverträge? Wenn ja, dann kannst du auch verlangen, dass beide Wohnungen eine richtige Haustür haben. Eine gemeinsame Haustür kann man denke ich nicht verlangen. Kann ja sein, dass ihr irgendwann mal auszieht und dann wären die Wohnungen unnützerweise miteinander verbunden.

    Viele Grüße und schöne Restweihnachten!

    Beantwortet von Peter H.Silber-Rechtler am 26. Dec 2010 um 11:57

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  • Timo E.
    0 0

    Jede Wohnung benötigt doch eine Haustür!?
    Kann mir schon vorstellen, dass man den Vermieter dazu bringen kann, schließlich muss der Mieter ja sicher wohnen können.. Macht mal Druck!

    Gruß

    Timo

    Beantwortet von Timo E.Silber-Rechtler am 26. Dec 2010 um 12:54

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