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ANTWORTEN (4)
  • nuxx
    0 0

    Was steht denn im Mietvertrag bezüglich der Treppenhausreinigung?

    Beantwortet von nuxxSilber-Rechtler am 1. Nov 2010 um 14:30
    Kommentare (4)
    • Den Flur und Treppe sind laut Hausordnung zumachen, bzw. siehe Hausordnung.
      kommentiert von Anonymer Nutzer am 1. Nov 2010 um 14:43

    • Und was steht in der Hausordnung..? Lass dir doch nicht alles aus der Nase ziehen... ;-)
      kommentiert von nuxxSilber-Rechtler am 1. Nov 2010 um 14:45

    • Das jeder Mieter für die Reinigung der Treppe selbst Verantwortlich ist.
      kommentiert von Anonymer Nutzer am 1. Nov 2010 um 14:51

    • Das jeder Mieter für die treppenreinigung verantwortlich ist.
      kommentiert von Anonymer Nutzer am 1. Nov 2010 um 14:56


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  • stylewars
    0 0

    Der Vermieter kann selber bestimmen wie sein Treppenhaus gereinigt wird. Es ist ja schließlich auch sein Haus. Die Kosten dafür kann er dann auf die Mieter bei der Betriebskostenabrechnung umlegen.

    Beantwortet von stylewarsBronze-Rechtler am 1. Nov 2010 um 15:08
    Kommentare (2)
    • Nur weil es dem Vermieter in den Kragen passt muß ich doch nicht damit einverstanden sein oder?
      kommentiert von Anonymer Nutzer am 1. Nov 2010 um 16:39

    • wohl schon... es ist schließlich das Haus des Vermieters...
      kommentiert von nuxxSilber-Rechtler am 1. Nov 2010 um 16:41


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  • sirius2
    0 0

    Also bei uns steht auch in der Hausordnung, dass jeder Mieter für sein Treppenhausteil selbst verantwortlich ist... tatsächlich übernimmt das aber auch eine externe Firma.

    Rede doch einfach mal mit den Mitarbeitern der Firma, ob sie deinen Teil nicht aussparen können, wenn du unbedingt selbst putzen willst. Wobei ich nicht verstehe wer freiwillig putzen will...

    siri

    Beantwortet von sirius2Silber-Rechtler am 1. Nov 2010 um 15:54
    Kommentare (1)
    • Weil ich das schon seit Jahren mache und aufeinmal soll das eine Firma übernehmen, das sehe nicht ein. Gibt es da keine Möglichkeit ds zu umgehen,es sind ja meine zsätzlichen Kosten die dem Vermieter nicht in den Rachen werfen will!
      kommentiert von Anonymer Nutzer am 1. Nov 2010 um 16:43


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  • Peter H.
    0 0

    Leute,

    meist wird im Mietvertrag hierauf verwiesen: http://bundesrecht.juris.de/betrkv/__2.html

    Daraus ergibt sich, dass der Mieter die Betriebskosten zahlen muss, die unter anderem auch die Treppenhausreinigung enthalten können. Insofern war der Mieter ja damit einverstanden dass er die Kosten dafür tragen muss, da es im Vertrag steht. Etwas anderes gilt nur wenn nach 30 Jahren Gewohnheitsrecht entstanden ist, weil so lange der Mieter dafür zuständig war.

    Vielleicht gibt es aber ja auch handfeste Gründe warum das jetzt eine Firma macht, beispielsweise weil die Mieter nicht richtig gekehrt haben....

    Beantwortet von Peter H.Silber-Rechtler am 1. Nov 2010 um 16:44

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