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Fußballfahne an Hauswand
Hallo
Ich habe gestern einen Anruf von der Hausverwaltung bekommen, dass sie andere Bewohner im Haus über meine Fußballfahne beschwert haben, die ich aus meinem Fenster hänge. Es ist eine Fahne von einem Fußballverein, die etwa 1m*1,5m groß ist. Sie hängt nicht vor einem anderen Fenster und wird auch nur am Tag eines Spiels „gehisst“ und am Tag danach. Da ich Eigentümer der Wohnung bin dachte ich, dass das keine Probleme gibt. Aber in der Haussatzung steht wohl drin, dass man das nicht darf, da dadurch die Fassade verändert wird.
Im Internet habe ich jetzt gelesen, dass 1958 das Bundesverfassungsgericht dieses aber erlaubt, außer wenn der „Hausfrieden dadurch gestört wird.“ Was heißt das nun, darf ich das nun doch nicht?
LG und vielen Dank
- Gefragt von BraveEagle am 28. Oct 2010 um 21:05
- Schlagwörter: Fahne an Hauswand Meinungsrecht
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Beste Antwort - vom Fragesteller ausgewählt
Ich würde auch wie folgt vorgehen: Hausverwaltung anschreiben, darauf verweisen dass sich nur einer beschwert hat, das nicht deine Absicht war Leute zu verägern, aber es laut Bundesverfassungsgericht zulässig ist eine Fahne aufzuhängen. Und dann würde ich um den Namen desjenigen bitten, der dich angezeigt hat, damit du das klären kannst. Würde den Brief ein bisschen so schreiben, dass du den Ärger von der Hausverwaltung fernhalten willst... dann sind sie sicher eher gewillt, den Namen herauszugeben.
- Beantwortet von Peter H.
am 31. Oct 2010 um 08:14
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- Beantwortet von Peter H.
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Ich vermute mal, dass der Hausfrieden gestört wird wenn die Fahne riesig ist oder jeden Tag hängt oder nackte Frauen drauf sind ... oder irgendwie sowas... ist halt ne schwammige Angelegenheit und keiner kann genau sagen was schon unter den Hausfrieden fällt... ich würde die Fahne hängen lassen und auf das Urteil verweisen... und dann sollen DIE dir erst mal nachweisen, dass der Hausfrieden eben doch gestört wird...
- Beantwortet von nuxx
am 28. Oct 2010 um 23:45
Kommentare (3)Ersteinmal danke für die Antwort. Was soll ich aber sagen, wenn die andere Partei auf die Hausordnung verweist, in der das angeblich drin steht?
Ich kann mich dunkel erinnern, dass es zur WM eine ähnliche Beschwerde / Verhandlung gab, was im TV dann übertragen wurde. Weiß jemand zufällig wie dieser Fall ausging? Ich habe hierfür leider nichts im Internet gefunden.
kommentiert von BraveEagle am 29. Oct 2010 um 14:32Servus!
Also wenn in der Hausordnung drinne steht, dass du keine Flaggen etc. hissen darfst bzw. die Fassade verändern darfst, dann würde ich mich halt darau berufen, dass die Haussatzung unwirmsam ist, weil es ja eben das Bundesverfassungsgerichtsurteil gibt.
Viele Grüße,
Peter
kommentiert von Peter H.
am 29. Oct 2010 um 14:35
Und wie ist das mit dem Hausfrieden gemeint?
Nur mal nebenbei. Ich möchte hier nicht als Miesepeter auftreten, aber mich stört einfach die Art wie dieses "Problem" an mich herankam. Hätten mich die Person persönlich darauf angesprochen, dann hätte ich da gar nichts gesagt und hätte dem Kindergarten nachgegeben. Aber gleich zur Hausverwaltung rennen stört mich eben ;)
kommentiert von BraveEagle am 29. Oct 2010 um 15:15
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- Beantwortet von nuxx
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Hey,
also ich weiss ja nicht, ob ein Urteil aus 1958 noch so überzeugend ist..
ferner würde ich schon bejahen, dass der hausfrieden dadurch gestört, wenn sich das ganze haus darüber beschwert?!
versteh sowieso nicht, warum man sich so outen muss mit ner fahne vom fussballverein... ist das nicht etwas primitiv?!
- Beantwortet von Nino H.
am 29. Oct 2010 um 17:51
Kommentare (3)Sowas nennt man nicht primitiv sonder "ein Fan sein". Außerdem beschwert sich nicht das Haus sondern eine Person von 127 Parteien. Zusätzlich finde ich ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht schon überzeugend (wenn nicht von diesem Gericht von welchem dann?)
kommentiert von BraveEagle am 29. Oct 2010 um 23:12Also primitiv finde ich das nun auch wirklich nicht... ein wenig Toleranz hat noch nie geschadet, Nino!
Na also... wenn nur eine von 127 Parteien sich beschwert, dann kann doch der Hausfrieden gar nicht gestört sein. Das wäre höchstens der Fall wenn mindestens die Hälfte sowas stören würde... Außerdem, nur weil das Urteil älter ist, ist es ja nicht gleich unwirksam.
Ich würde mich vielleicht doch einfach noch mal direkt an den Betroffenen wenden und das klären. Vielleicht zieht er seine Beschwerde dann auch zurück und du musst das niucht mit der gemeinschaft klären
kommentiert von georgi am 30. Oct 2010 um 09:46Genau das ist ja das was mich so ärgert. Ich kann nicht sagen wer damit ein Problem hat, da die Person dies schriftlich der Hausverwaltung mitgeteilt hat. Wäre die Person direkt zu mir gekommen hätte ich da sicher diesem Kindergarten klein bei gegeben, aber dieses "Hinter-dem-Rücken-Motzen" ärgert mich einfach.
kommentiert von BraveEagle am 30. Oct 2010 um 21:47
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- Beantwortet von Nino H.
Danke das ist doch eine gute Idee.
LG
kommentiert von BraveEagle am 31. Oct 2010 um 09:52