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ANTWORTEN (2)
  • sirius2
    1 0

    Soweit ich weiß gibt es in jedem Land Nachbarrechtsgesetze. Da steht auch drin, wie viel Abstand bei Grenzbebauungen gehalten werden muss. Da würde ich mal gucken welches Nachbarrechtsgesetz für dich gilt und ob da was zu den Abständen drin steht :)

    Gruß,
    siri

    Beantwortet von sirius2Silber-Rechtler am 29. Oct 2010 um 10:44
    Kommentare (2)
    • Der Nachbar hat auf die grenze gebaut und ein Fenster reingebaut. Jetzt will der andere Nachbar dagegenbauen....also das Fenster zubauen, weil der andere nachbar ja auch auf die grenze gebaut hat.
      Ansonsten gelten drei Meter, nur bei Garagen nicht.
      Es wäre sehr nett, wenn Sie nochmals nachschauen könnten.
      LG Mamarieke
      kommentiert von mamarieke am 29. Oct 2010 um 12:22

    • Achso... naja, wenn der Nachbar fälschlicherweise die 3 Meter nicht eingehalten hat, dann bedeutet das ja noch lange nicht, dass man selbst auch das Recht hat bis an die Grenze ohne Einhaltung der 3 Meter zu bauen... Vielleicht kann man das aber bei der Gemeide melden und er muss dann wieder zurückbauen, wenn es einen stört, dass er direkt an der Grenze ist und das Fenster da stehen hat....
      kommentiert von sirius2Silber-Rechtler am 29. Oct 2010 um 12:53


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  • georgi
    0 0

    Moin Mamarike,

    sie könnten gegen den Eigentümer des Grundstücks, über das Bauamt, vorgehen, wenn die Abstandsgrenze nicht eingehalten worden ist. Das Bauamt würde dann einschreiten, notfalls den Klageweg beschreiten. Manchmal werden auch Geldstrafen festgesetzt, wenn die Abstandsflächen durch den Nachbarn nicht eingehalten werden. Insofern können Sie seine zu dichte Bebauung wieder entfernen lassen. Selbst zu nah an die Grenze zu bauen würde ich aber lassen, denn merkt es das Bauamt, dann müssen sie eventuell selber wieder zurückbauen oder eine Geldstrafe zahlen.

    Beantwortet von georgi am 30. Oct 2010 um 09:42

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