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wie kann verhindert werden, dass der Nachbar (hier Hotel und Gastst
die Einleitung wurde vor Jahren per Handschlag zugelassen, der Nachbar weigert sich aber sich an den Kosten zu beteiligen. Jetzt soll der Schacht und ein Teil der Rohre auf dem eigenen Grunstück erneuert werden und im Zuge dessen soll der Nachbar abgehängt werden. Wie kann dies bewerkstelligt werden?
- Gefragt von joamal am 27. Oct 2010 um 15:34
- Schlagwörter: Verbot Einleitung Abwasser eigener Abwasserschacht keine schriftliche Abmachung
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Wenn nichts im Grundbuch eingetragen ist, dann kannst du ihn abhängen... sicher ist auch eine Einigung per "Handschlag" ein Vertrag... doch du bist nicht an ihn dauerhaft gebunden sondern kannst ihn auch wieder beenden, indem du ihn abhängst. würde das vorher aber mit dem nachbarn absprechen und nicht einfach so das sperren... sonst gibts nachher ärger...
- Beantwortet von kraftfahrzeug
am 28. Oct 2010 um 13:09
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- Beantwortet von kraftfahrzeug
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Wer oder was soll abgehängt werden?
- Beantwortet von Peter H.
am 27. Oct 2010 um 15:51
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- Beantwortet von Peter H.
die Abwasserleitung der Spülküche (restl. Abwasser laüft gesondert ab), da regelmäßig verstopft durch Einbruíngen von Pommesfett!
kommentiert von joamal am 27. Oct 2010 um 16:13
Und was willst du jetzt wissen? Ob der Nachbar sein Fett selbst ableiten muss oder ein Recht hat es bei dir mit in die Leitung zu pumpen?
am 27. Oct 2010 um 19:47
kommentiert von Peter H.
da ich meinen Schacht z.Zt. neu setze, möchte ich wissen, ob ich seine Leitung abhängen kann, da nichts im Grundbuchamt einegtragen ist und auch sonst keine schriftliche Vereinbarung vorliegt. Ist es für den Nachbar zumutbar, diese Leitung an sein bestehendes Netz anzuhängen?
kommentiert von joamal am 28. Oct 2010 um 09:31