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ANTWORTEN (2)
  • kraftfahrzeug
    1 0

    Wenn nichts im Grundbuch eingetragen ist, dann kannst du ihn abhängen... sicher ist auch eine Einigung per "Handschlag" ein Vertrag... doch du bist nicht an ihn dauerhaft gebunden sondern kannst ihn auch wieder beenden, indem du ihn abhängst. würde das vorher aber mit dem nachbarn absprechen und nicht einfach so das sperren... sonst gibts nachher ärger...

    Beantwortet von kraftfahrzeugBronze-Rechtler am 28. Oct 2010 um 13:09

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  • Peter H.
    0 0

    Wer oder was soll abgehängt werden?

    Beantwortet von Peter H.Silber-Rechtler am 27. Oct 2010 um 15:51
    Kommentare (3)
    • die Abwasserleitung der Spülküche (restl. Abwasser laüft gesondert ab), da regelmäßig verstopft durch Einbruíngen von Pommesfett!
      kommentiert von joamal am 27. Oct 2010 um 16:13

    • Und was willst du jetzt wissen? Ob der Nachbar sein Fett selbst ableiten muss oder ein Recht hat es bei dir mit in die Leitung zu pumpen?
      kommentiert von Peter H.Silber-Rechtler am 27. Oct 2010 um 19:47

    • da ich meinen Schacht z.Zt. neu setze, möchte ich wissen, ob ich seine Leitung abhängen kann, da nichts im Grundbuchamt einegtragen ist und auch sonst keine schriftliche Vereinbarung vorliegt. Ist es für den Nachbar zumutbar, diese Leitung an sein bestehendes Netz anzuhängen?

      kommentiert von joamal am 28. Oct 2010 um 09:31


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