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FRAGE
  • SUN2307
    0 0

    Irreführung bei Leistung

    Ein Reisevermittler schreibt auf seiner Internetseite zur Hotelbeschreibung des Veranstalters "Wichtiger Hinweis-Mietwagen inklusive". Im Kleingedruckten am Ende dieser Übersichtsseite steht, dass nur die Leistungen des Angebotes geschuldet werden und bei der Buchung steht nicht wirklich groß, dass kein Transfer inklusive ist und ein Mietwagen empfohlen wird.
    Der Mietwagen ist nicht inklusive und der Veranstalter sagt, dass der Vermittler für die Darstellung des Angebotes verantwortlich sei. Im Katalog des Veranstalters steht "Wichtiger Hinweis- Kein Transfer; Mietwagen empfohlen". Es gibt (derzeit) KEIN Angebot mit Mietwagen. Der Vermittler sagt, Pech gehabt.
    Ist da rechtlich was zu machen, da das doch bewusste Irreführung des Verbrauchers und Wettbewerbsverfälschung ist, oder?

    Gefragt von SUN2307 am 8. Jul 2010 um 20:06
    Schlagwörter: Irreführung bei Leistung 

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ANTWORTEN (3)
  • Peter H.
    2 0

    Hallo Sun!

    Das ist ja echt ärgerlich... also habe ich das richtig verstanden? Auf der Internetseite vom Reisevermittler steht, dass der Mietwagen inklusive sei, obwohl er es nach dem Reiseveranstalter nicht ist? Dann würde ich sagen, muss der Reisevermittler Schadensersatz zahlen und euch die Kosten für den Mietwagen ersetzen, da ihr die REise ja nur wegen seiner Falschaussage gebucht hab und das Angebot sonst wohl nicht wahrgenommen hättet.

    Gruß,
    PEter

    Beantwortet von Peter H.Silber-Rechtler am 8. Jul 2010 um 20:26
    Kommentare (1)
    • Der Veranstalter beruft sich auf Aussage "Geschuldet werden nur die Leistungen im Einzelangebot" und bei der Buchung stand, Mietwagen empfohlen (zum Teil eigene Dummheit, dass geb ich zu).
      Aber das Angebot war 120 € teurer als das von einem renomierteren Veranstalter und das "ohne Transfer". Nach dem "Wichtigen Hinweis" klang das dann logisch für mich. Ich habe mich in die Irre führen lassen.
      Wie kann man den vorgehen? Verbraucherzentrale oder bringt das nichts?
      kommentiert von SUN2307 am 8. Jul 2010 um 21:07


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  • StanleyKubrick
    0 0

    sehe das wie peter... wenn überhaupt kannst du gegen den vermittler vorgehen bestimmt aber nicht gegen den veranstalter selbst... das ist eigene dummheit gewesen.

    ich würde mich mal an die verbraucherschutzzentralen wenden, die haben ja auch juristen da sitzen und können sicher überprüfen, ob das wettbewerbsverzerrend ist wenn die solche hinweise geben. kannste denn noch belegen, dass damals dieser text da stand?

    Beantwortet von StanleyKubrick am 8. Jul 2010 um 21:15
    Kommentare (1)
    • Also was die Qualität der Leute bei der Verbraucherzentrale anbelangt, da bin ich mir nicht so sicher... ich hatte mal einen Menschen dort mit einem juristischen Problem konfrontiert und der war ziemlich überfordert. Vielleicht aber auch ein Einzelfall... probieren kann man es ja mal! Auch wenn die Frage ist, ob es lohnt wenn man auch selber ein wenig Schuld dran ist...
      kommentiert von TristanBronze-Rechtler am 8. Jul 2010 um 21:28


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  • Tristan
    0 0

    Hallo Sun!

    Hast Du Dich schon an die Verbraucherzentrale gewendet? Wenn ja - wie ist es denn gelaufen?

    Viele Grüße

    Beantwortet von TristanBronze-Rechtler am 12. Jul 2010 um 10:04

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