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Kostenerstattung bei Flugverspätung
Guten Tag!
Ich habe im Dezember 2010 eine Flugreise von Frankfurt über Peking nach Sydney angetreten. Der Flug ging mit einer Stunde Verspätung in Frankfurt ab. Nach ca. 2 Stunden Flugzeit wurde ein technischer Fehler an der Maschine festgestellt. Somit drehte das Flugzeug um und landete gegen 1 Uhr in der Nacht wieder in Frankfurt. Alle Fluggäste mussten das Flugzeug wieder verlassen und dann ging das große Warten los. Der Start der Maschine wurde immer wieder nach hinten verschoben. Es wurde den Fluggästen Essen und Getränke zur Verfügung gestellt. Auch ein Hotel wurde angeboten, das aber war ca. 100 km vom Flughafen entfernt und die Kosten für die Anfahrt sollten erstmal selbst ausgelegt werden. Das war aber keine gute Alternative, da bis ca. 16 Uhr nicht feststand, wann die Maschine wieder starten kann. Schlussendlich sollte der Flug um 22 Uhr starten. Durch weitere Verzögerungen starteten wir gegen 24 Uhr. Zwischenzeitlich habe ich bereits am Flughafen meine Anschlussflug umgebucht. Das wurde auch kostenlos vorgenommen. Leider verpasste ich durch die erneuten Verzögerungen meinen bereits umgebuchten Anschlussflug in Peking. Man stellte mir ein Hotel zur Verfügung und buchte meinen Flug um. Allerdings sagte man mir, dass ich am nächsten Tag nicht fliegen könne, da der Flug ausgebucht ist. Ich könne erst am übernächsten Tag meine Weiterreise antreten. Man teilte mir aber mit, dass ich am nächsten Tag zum Flughafen kommen könnte und evtl. mit einem standby-Ticket noch einen Platz im Flugzeug bekommen könnte. Das hat dann Gott sei Dank auch genau so geklappt.
Nichtsdestotrotz bin ich mit einer Verspätung von genau 2 Tagen an meinem Urlaubsort Sydney angekommen. Zusammen mit meinem Lebensgefährten habe ich ein Zimmer in einem Hotel gebucht. Mein Lebensgefährte hielt sich schon in Sydney auf und bewohnte das Zimmer in dieser Zeit allein.
Ich habe mich bereits an die Fluggesellschaft zwecks anteiliger Rückerstattung der Flugkosten sowie Erstattung der Hotelkosten für die zwei Nächte gewandt. Die Fluggesellschaft bietet mir an, mir 200,00€ zu erstatten und evtl. anteilig die Hotelkosten. Dazu möchten sie aber die Original-Rechnung des Hotels ausgehändigt haben. Diese läuft allerdings auf meinen Lebensgefährten. Der Flug hat mich insgesamt ca. 1.300,00 € gekostet. Ich halte das Angebot der Fluggesellschaft nicht für angemessen. Und hier meine Frage: Habe ich das Recht mehr Geld rückerstattet zu bekommen? Und wie kann ich meine Forderung durchsetzen und welche Höhe der Rückerstattung ist angemessen?
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.- Gefragt von Hatschepsut am 29. Jan 2011 um 17:17
- Schlagwörter: Flugverspätung Kostenerstattung