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Rechte bei Überbuchungen
Weniger als drei Tage vor dem Reiseantritt sind wir vom Veranstalter informiert worden, dass das gebuchte Hotel überbucht ist. Als Alternative ist uns ein minderwertiges Hotel mit Preinachlass angeboten worden. Es ist keine weitere Alternative geboten worden. Das minderwertige Hotel haben wir abgelehnt und mussten dann unsere Reise stornieren.
- Gefragt von roland.brauer am 15. Nov 2010 um 15:51
- Schlagwörter: Vertragsbedingungen Rechte von Kunden Pflichten von Reiseveranstaltern
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Hallo Roland!
Das ist doch wunderbar. Wenn du die Reise jetzt storniert hast und dein Geld wiederbekommen hast, dann haste doch das erreicht, was du wolltest, oder?
Grüße,
Marion- Beantwortet von holzlöffel am 15. Nov 2010 um 15:58
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Roland, für welchen Schaden denn? Sind dir irgendwelche Mehrkosten entstanden dadurch?
- Beantwortet von Peter H.
am 15. Nov 2010 um 16:16
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- Beantwortet von Peter H.
Mal davon abgesehen, dass ich das Geld noch nicht habe, wollte ich nach Möglichkeit Schadenersatz vom Veranstalter fordern
kommentiert von roland.brauer am 15. Nov 2010 um 16:14