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  • haujoc
    0 0

    Schadensersatz bei Umbuchung der Fluggesellschaft

    Ich habe von Campinas (Brasilien) über Lissabon nach Frankfurt eingecheckt und auch beide Boardingkarten bekommen. In Lissabon mit Verspätung angekommen, war ich aber noch rechtzeitig für meinen Weiterflug bereit (ca. 1 Stunde vor geplanter Abflugzeit), das Boarding hatte noch gar nicht begonnen. Trotzdem hat mich die Fluggesellschaft auf den nächsten Flug umgebucht (5 Stunden später). Dadurch bin ich erst um 23.15h in Frankfurt gelandet anstatt geplant um 18.30h. Und ich musste 5 Stunden auf dem Flughafen in Lissabon verweilen. Welche Rechte habe ich auf Schadensersatz oder dergleichen?

    Gefragt von haujoc am 31. Aug 2010 um 16:16
    Schlagwörter: Schadensersatz bei Umbuchung der Fluggesellschaft 

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ANTWORTEN (2)
  • nuxx
    1 0
    Beste Antwort - vom Fragesteller ausgewählt

    Wenn Du konkret diese beiden Flügen gebucht hast, dann kann die Airline dich nicht einfach umbuchen. Schließlich ist sie an deinen Vertrag gebunden zu diesen Zeiten fliegen zu wollen. Schadensersatz wirst du aber nur geltend machen können, wenn Dir auch ein Schaden entstanden ist. Das bloße "Rumhängen" auf dem Flughafen ist aber keiner, den man in Geld ausgleichen könnte. Höchstens wenn Du da eine Unterkunft nehmen musstest oder Dir in Deutschland irgendein Geschäft durch die Lappen gegangen ist, weil Du nicht rechtzeitig zu Hause warst.

    Beantwortet von nuxxSilber-Rechtler am 31. Aug 2010 um 16:19

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  • Timo E.
    1 0

    Einen Anspruch kann ich mir sicherlich auch vorstellen, doch fraglich ist wirklich der Schaden..
    Vllt etwaige Essenskosten während des Aufenthalts die als angemessen gelten könnte man vllt in Erwägung ziehen geltend zu machen..
    Ist denn ein solcher finanzieller Schaden überhaupt entstanden?

    Beantwortet von Timo E.Silber-Rechtler am 1. Sep 2010 um 17:40

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