JETZT Ihre Frage stellen!
Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community
Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*
-
Nebenverdienst im Internet als Arbeitsloser
Hallo
Sagen wir es gibt eine fiktive Person, die im Internet eine Website betreibt, auf der Werbung geschaltet ist. Dies Person ist arbeitslos und bezieht Sozialhilfe.
Wie muss diese Person die Einnahmen durch die Werbung erhaltene Einnahmen versteuern ?
Wieviel darf diese Person behalten ?- Gefragt von Anonymer Nutzer am 23. Feb 2011 um 20:39
- Schlagwörter: Versteuerung Internetverdienst
-
Hallo Laura,
genauso wie alle anderen Einkünfte bei Hartz IV auch. Das heißt die EInkünfte müssen bei der Behörde angegeben werden, wenn man sich nicht des Hartz-IV-Betruges strafbar machen will. Ansonsten in der Einkommenssteuererklärung, also mit dem persönlichen Steuersatz. Wenn du aber eh kein Einkommen hast müsste das unter den Freibetrag fallen.
Gruß
k.- Beantwortet von kraftfahrzeug
am 24. Feb 2011 um 08:04
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
- Beantwortet von kraftfahrzeug