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Wann ist die Zahlung des Nachteilsausgleichs bei Realsplitting fällig?
Wie schon einige Jahre vorher habe ich auch für 2010 die Anlage U unterschrieben. Mein Steuerbescheid liegt mir nun seit einer Woche vor. Auch meinem Ex-Mann liegt der Bescheid und die Berechnung über den Nachteilsausgleich vor. Seine Aussage ist nun jedoch dass er das Geld jetzt nicht habe und er es mir nicht geben könne. Ich müsse noch warten bis er selbst einen Zahlungseingang hat auf den er bereits einige Zeit wartet.
Da ich dieses Geld dringend benötige, ist nun meine Frage, ob ich auf mein Geld warten muss!? Ohne Realsplitting hätte das Finanzamt schließlich das Geld jetzt bereits auf mein Konto überwiesen. Kann ich hierfür gegebenfalls Zinsen verlangen bzw. die sofortige Zahlung verlangen?- Gefragt von easy80isi am 24. Mar 2011 um 09:31
- Schlagwörter: Nachteilsausgleich Realsplitting Fälligkeit