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  • l.poppe176
    0 0

    angeklagte was soll ich nun tun

    hallo,
    ich bin angeklagt und am 6.8 muss ich zum gericht wegen schwerer körperverletung ich selber habe aber nichts gemacht hatte gehört wie meine nachbarin 3stockwerke unter mir nach hilfe gerufen hat und ich bin runter... habe ihren ex dann gesehen er hatte sie geschlagen und sie hat sich gewehrt er hatte das kind auf den arm das schon voll blut war vom vater... ich habe ihn nur das kind aus den arm genommen weil ich es in gefahr gesehen habe.. habe ihn aber körperlich nicht verletzt oder der gleichen... was soll ich tun? brauche ich ein anwalt? habe etwas angst denn sowas ist neu für mich und ich bin selber alleinerziehend und in ausbildung ich kann keinen zahlen.... würde mich freuen wenn sie mri helfen... ich weiss nicht mehr weiter! lg Lydia Poppe

    Gefragt von l.poppe176 am 27. Jul 2010 um 11:56
    Schlagwörter: angeklagte was soll ich nun tun 

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ANTWORTEN (2)
  • seppel
    0 0

    Hallo Lydia,

    zu allererst stellt sich die Frage, wer dich angeklagt haben könnte und aus welchen Gründen.
    Wenn sich das so wie von dir beschrieben ereignet hat, kann dies ja zumindest durch deine Nachbarin bestätigt werden. Somit sind schonmal 2 Aussagen vorhanden, die den Verlauf eindeutig schildern und die Klage somit entweder bereits vorher oder während der Verhandlung fallen gelassen werden sollte.
    Wenn allerdings deine Nachbarin eine Falschaussage gemacht hat oder sich aus Angst vor dem Vater nicht traut die Wahrheit zu sagen hast du und auch deine nachbarin ein Problem.
    Du bist grundsätzlich nicht verpflichtet dir einen Anwalt zu nehmen. Wenn du keinen eigenen Anwalt hast, bekommst du einen Pflichtverteidiger vom Staat gestellt. Der tut allerdings auch nur seine Pflicht und beschränkt sich in den meisten Fällen auf das Nötigste.
    Du kannst aber selber einen Anwalt aufsuchen. Die Kosten müssen je nach Ausgang der Verhandlung nicht zwingend von dir getragen werden. Solltest du gewinnen, werden die Kosten in Abhängigkeit vom Kläger (Staat oder Privatperson) entweder vom Staat oder halt von der Privatperson übernommen. Zusätzlich kann man beim Amtsgericht Prozesshilfe beantragen. Diese ist aber an bestimmte Vorraussetzungen gebunden.
    In Jedem Fall solltest du dich an einen Anwalt wenden. Die erste Beratung ist in den meisten Fällen kostenlos, kann aber auch bis zu 150 Euro kosten, die sich aber in deinem Fall rentieren. Der Anwalt wird dir weiter helfen.
    Such dir auf jeden Fall einen Fachanwalt aus; In deinem Fall sollte es mindestens ein Fachanwalt für Strafrecht sein.

    LG, Seppel

    Beantwortet von seppelSilber-Rechtler am 27. Jul 2010 um 12:38

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  • Peter H.
    0 0

    Hallo Lydia,

    zum Anwalt natürlich. Aber ganz schnell. Das Geld was du für einen Anwalt ausgibst, ist nichts im Vergleich dazu, eventuell "unschuldig" für mehrere Jahre in den Knast wanderst. Es gibt auch Beratungshilfe für Leute, die nicht genügend Geld haben. Im Übrigen würde ich noch heute einen Anwalt beauftragen, denn der muss sich auch erst mal noch in den Fall einarbeiten und sollte nicht erst am Tag vor der Verhandlung beauftragt werden. Der 6.8 ist eigentlich schon viel zu knapp. Also beeile dich lieber!

    Viele Grüße,
    Peter

    Beantwortet von Peter H.Silber-Rechtler am 27. Jul 2010 um 13:04

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