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FRAGE
  • der.chris
    0 0

    Anzeige Wegen warenbetrug (Eingestellt jetzt droht die person Mit dem anwalt)

    Hallo Liebe Leute
    Mal eine schnelle frage.....Ich habe ein I Phone Bei ebay Verkauft alles schön und gut nach 3 monaten bekomme ich von der polizei post Soll eine Aussage machen wegen WARENBETRUGS (Weil das i Phone DEFEKT sein sollte Wass es zu 100% nicht war Alles aber in der ARTIKEL Beschreibung Festgehalten)alles gemacht schön und gut .....Anzeige wurde Eingestellt (§ 153 Abs.1 der strafprozessordnung) Jetzt Schickt die person Das I phone Zurück Mit einen Brief......Ich soll bis 10 mai die 400 zurückzahlen Sonst Übergibt sie die sache ihrem anwalt.......Heute habe ich das I PHONE Getestet ALLES 100% OK.......Das Heist es War NIE DEFEKT Wie sie es mir vorgeworfen hat.......Meine frage ist jetzt Muss ich das Geld Zurück zahlen?
    Das I Phone War (Ist) Heile Und kann der anwalt was machen Obwohl die anzeige fallen gelassen wurde??????

    Wer echt sehr dankbar über eure hilfe Und frohe OSTERN EUCH :-)


    GLG Chris

    Gefragt von der.chris am 23. May 5512 um 13:03
    Schlagwörter: Ebay Verkauf Anwalt 

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ANTWORTEN (2)
  • seppel
    0 0

    Hallo Chris,

    wenn bereits eine Anzeige gemacht wurde und diese eingestellt wurde dann hat sich der Fall erledigt.
    Der Anwalt der gegnerischen Partei macht auch nix anderes als die Partei zu beraten udn für diesen tätig zu werden. Unter Anderem auch eine ANzeige etc einreichen. Da diese aber bereits eingestellt wurde, kann auch der Anwalt nix machen.
    Wenn das iPhone funktioniert, dann lassen Sie sich von einem technischen Service oder gar TÜV, DEKRA etc ein Gutachten erstellen und damit den technisch einwandfreien Zustand bescheinigen.
    Das Geld brauchen Sie, wenn das Gerät funktioniert und dann auch ein Gutachten vorhanden ist, nicht zurück zu zahlen.
    Schicken Sie nach der Erstellung des Gutachtens das Gerät mit einer Kopie des Gutachtens an den Käufer zurück, versichert als Paket.
    Der Käufer kann mit Anwalt drohen wie er will. Mit dem Gutachten hebeln Sie alles aus, egal was kommen mag. Damit sind Sie zu 100% im Recht und haben sogar rechtsgültig nachgewiesen, dass das Gerät funktioniert.
    Und wie bereits erwähnt... wenn eine Anzeige gemacht wurde und diese bereits eingestellt wurde, kann der ANwalt eh nix machen außer eine Neue Anzeige. Die würde aber auch automatisch eingestellt, da ja bereits die erste Anzeige nach einer Untersuchung eingestellt wurde.
    Dennoch ist das Gutachten sinnvoll. Es kostet ein paar Taler, aber damit sind sie absolut Safe.

    Grüße, Seppel

    Beantwortet von seppelSilber-Rechtler am 23. May 9136 um 13:03

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  • Peter H.
    0 0

    Hallo Chris,

    wenn das Handy nie Defekt war, dann konnte der Käufer auch nicht verlangen dass es du es zurück nimmst. Die Anzeige war natürlich auch unberechtigt.

    Wenn er es dir trotzdem zurückschickt, kannst due s ihm teheoretisch wieder schicken und das Geld behalten. Wenn der aber eh schon so rumstress würde ich lieber zurückzahlen und noch mal bei Ebay verkaufen...

    lg

    Beantwortet von Peter H.Silber-Rechtler am 24. Apr 2011 um 22:07

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