Sie sind hier: Home » Strafrecht » Bei ladendiebstahl, im wert von 130 .- steht dies im Führungszeugnis?

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ANTWORTEN (2)
  • seppel
    0 0

    Wenn du eine Anzeige vom Ladenbesitzer oder der Polizei bekommen hast, diese auch Strafrechtlich verfolgt und vollstreckt wurde, dann steht diese Information auch in deinem Führungszeugnis.
    Über das Außmaß der Strafe entscheidet die Staatsanwaltschaft. Dies kann eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe oder gemeinnützige soziale Arbeit sein.
    Von einer Freiheitsstrafe wird wohl bei 130 Euro Streitwert abgesehen werden.
    Es könnte aber zu soziallen Stunden kommen.
    Das liegt aber alles im ermessen der Staatsanwaltschaft.

    VIel Erfolg.

    Beantwortet von seppelSilber-Rechtler am 11. Aug 2010 um 19:06

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  • n0b
    0 0

    Nein, nicht alle Strafen werden im Führungszeugnis eingetragen. Kleinere Erstverurteilungen tauchen nicht im FÜhrungszeugnis auf:

    "Anderenfalls werden die wichtigsten Angaben aus der ergangenen rechtskräftigen Verurteilung, zum Beispiel das Datum der Verurteilung sowie das Gericht und das Geschäftszeichen, die Straftat und die Höhe der festgesetzten Strafe (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) vermerkt.

    Es werden aber nicht alle Verurteilungen ohne Weiteres in das Führungszeugnis aufgenommen. So genannte kleinere Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind."

    Quelle: http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRInhalte/FAQ.html#doc257952bodyText6

    Beantwortet von n0bBronze-Rechtler am 12. Aug 2010 um 08:14
    Kommentare (1)
    • Vielen Dank ich gebe dies meiner Freundin weiter. Hat mir gut geholfen... Alles Gute
      kommentiert von roadrunnerlady am 12. Aug 2010 um 15:03


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