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  • seppel
    0 0

    bestohlen von Person in Insolvenz

    Schuldner, welcher sich in Privatinsolvenz befindet, hat mir "bereits nachgewiesen" persönliches Eigentum im Wert von über 2000 Euro gestohlen und anschließend an unbekannte Person verkauft. Weder die Gegenstände noch der Geldbetrag wurden beim Dieb von der Statsanwaltschaft gefunden. Wie komme ich an meinen Schadenersatzanspruch ohne dabei, wegen der Insolvenz, leer auszugehen?
    Inzwischen wurden von dem Schuldner nachweislich mehrere tausend Euro für weitere Dinge wie z.B. neues Auto ausgegeben, welche aber nicht zwingend benötigt werden, da Person kein Arbeitnehmer und Busverbindungen zur Verfügung stehen.
    Welche Konsequenzen hat dies insolvenzrechtlich und strafrechtlich für den Dieb?
    Der Dieb ist zudem im laufenden Zeitraum der Insolvenz mehrmals umgezogen ohne diesen Wechsel ans AG oder dem PH zu melden.

    Für helfende Antworten wäre ich sehr dankbar, ich weiß nämlich nicht mehr weiter.

    Danke schön.

    Gefragt von seppel am 23. Jun 2010 um 09:24
    Schlagwörter: bestohlen von Person in Insolvenz 

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ANTWORTEN (4)
  • n0b
    1 0
    Beste Antwort - vom Fragesteller ausgewählt

    § 47 InsO ist das Stichwort! Wer beweisen kann dass ihm eine Sache gehört, der kann sie wiederverlangen auch wenn der andere insolvent ist. Ob das allerdings auch für den kaufpreis gilt den der bekommt, weil er die sache verkauft das weiß ich nicht... grüße n0b - der Jurastudent ;-)

    Beantwortet von n0bBronze-Rechtler am 23. Jun 2010 um 10:07
    Kommentare (1)
    • Das ich das zurückverlangen kann ist mir klar. Das habe ich ja auch getan. Selbst die Staatsanwaltschaft hat eine Hausdurchsuchung gemacht, allerdings ohne Fund.
      Das Rückverlangen selber gibt mir die Sachen ja nicht zurück.
      Welche Möglichkeiten habe ich nun an einen adequaten Ersatz zu kommen, denn an Schadensersatz ist ja aufgrund der Insolvenz nicht zu denken.
      Wenn man da nichts machen kann, dann wäre das ja ein Freifahrtsschein für alle Insolventen Personen illegale Dinge zu machen. Das kann ja weder im Interesse des Rechtssystems noch der Geschädigten sein.
      kommentiert von seppelSilber-Rechtler am 23. Jun 2010 um 11:33


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  • Tristan
    1 0

    Hallo!

    Vielleicht ist § 283 StGB die Vorschrift, die Du suchst?

    "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit

    1. Bestandteile seines Vermögens, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehören, beiseite schafft oder verheimlicht oder in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise zerstört, beschädigt oder unbrauchbar macht,"

    Gruß,
    T.

    Beantwortet von TristanBronze-Rechtler am 23. Jun 2010 um 11:37
    Kommentare (2)
    • Das habe ich auch schon gelesen.. hilft mir aber leider nichts, da die Gegenstände in der aktuell laufenden Insolvenz geklaut wurden und somit nicht mehr zur Insolvenzmasse dazu gehören, leider.
      kommentiert von seppelSilber-Rechtler am 23. Jun 2010 um 12:38

    • Da wäre ich mir nicht so sicher. Laut Wikipedia gehört zur Insolvenzmasse auch das Vermögen, das während der Insolvenz erlangt wurde!

      http://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzmasse
      kommentiert von Peter H.Silber-Rechtler am 23. Jun 2010 um 12:46


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  • nuxx
    0 2

    Wieso verlangst du nicht einfach die Sache von demjenigern heraus, der sie hat?? dann ist es ja egal, ob der dieb pleite ist oder nicht...

    Beantwortet von nuxxSilber-Rechtler am 23. Jun 2010 um 09:37
    Kommentare (2)
    • Weil derjenige, der die Gegenstände vom Dieb gekauft hat unbekannt ist und der Dieb die Aussage zum Käufer verweigert.
      kommentiert von seppelSilber-Rechtler am 23. Jun 2010 um 09:41

    • Mit Strafanzeige wegen Hehlerei drohen, dann wird der "Dieb" schon erzählen wo er die Sache hin verkaufft hat... wobei, das vllt auch nicht viel bringt, denn der hat sich ja schon wegen diebstahl strafbar gemacht und wird sich davon kaum noch einschüchtern lassen...
      kommentiert von shaker0202Bronze-Rechtler am 23. Jun 2010 um 09:46


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  • Peter H.
    0 0

    Kannste vergessen... das geld bekommst nicht wenn derjenige bankrott ist. das er das auto gekauft hat dürfte egal sein, da das dann im endeffekt versteigert wird und von dem geld alle leute was bekommen, bei denen er schulden hat. Gruß,peter

    Beantwortet von Peter H.Silber-Rechtler am 23. Jun 2010 um 09:40

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