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FRAGE
  • Anonymer Nutzer
    0 0

    bewährungsauflagen!

    hallo, mein bekannter war am we bei einer schlägerei dabei. also er hat nicht selbst zugeschlagen aber er war dabei als sein kumpel mit jemand anderem gestritten hat und ihn dann eine faust verpasst hat. die polizei hat die namen von allen (somit auch von ihm) aufgenommen. jetzt kommt dazu das mein bekannter momentan noch auch noch 3 monate auf bewährung ist. meine frage ist jetzt ob ihm da rechtlich was passieren kann? auch wenn er nicht zugeschlagen hat? könnte die bewährung durch die schlägerei aufgehoben werden und er in den knast kommen?

    Gefragt von Anonymer Nutzer am 26. Apr 2011 um 16:50
    Schlagwörter: schlägerei bewährung 

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ANTWORTEN (1)
  • seppel
    0 0

    Alle von der Polizei aufgenommen Namen sind erstmal Zeugen.
    Bei den Befragungen wird dann der Sachverhalt geklärt, wer gegen wen etc...
    Wenn Ihr Freund nicht zugeschlagen hat, vielleicht sogar streitschlichtend auf die Parteien eingewirkt hat, dann kann ihm nichts passieren.
    Er hat sich ja nicht strafbar gemacht, sprich keine Körperverletzung etc.
    Das ist natürlich nur ein grober Anhalt. In wie weit er in die Schlägerei verwickelt war und ob das jetzt konsequenzen für Ihn hat, kann natürlich nur die Polizei / Staatsanwaltschaft klären.
    Ihr Freund müsste aber einen Bewehungshelfer haben. Den kann bei solchen Fragen auch kontaktieren.

    Grüße, Seppel

    Beantwortet von seppelSilber-Rechtler am 26. Apr 2011 um 17:50

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