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  • vidar
    0 0

    Bewährungswiderruf bei Verurteilung zu Geldstrafe

    Hallo!

    Mal angenommen es hat jemand eine längere Haftstrafe wegen mehrfacher Körperverletzung verbüsst,welche aber vorzeitig zur Bewährung ausgesetzt wurde.
    In der Bewährungszeit wurde die Person wegen Fahrens ohne Führeschein zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen(1200 Euro Strafe)verurteilt und die Bewährungszeit wurde um ein Jahr verlängert.
    Weiterhin wurde ein Verfahren wegen Körperverletzung gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt.Zuletzt erfolgte eine Verurteilung durch Strafbefehl zu 600 Euro Geldstrafe wegen Betrug (es wurden 300 Euro zu Unrecht vom Arbeitsamt \"kassiert\").
    Nun meine Fragen dazu:
    - Ist ein Bewährungswiderruf so gut wie sicher?
    - Wie könnte man um einen drohenden Widerruf umhin kommen?
    - Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es gegen den Antrag oder den Beschluss diesbezüglich vorzugehen und wieviel Sinn macht das?
    -Da der Bewährungswiderruf 10 Monate beträgt,hätte man Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?

    Vielen dank

    Gefragt von vidar am 31. Jan 2011 um 19:01
    Schlagwörter: Geldstrafe Bewährungswiderruf 

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ANTWORTEN (1)
  • sirius2
    0 0

    Hallo Vidar,

    das ist aber eine ganze Menge, was da dazugekommen ist. Wäre ich Staatsanwalt, dann würde ich die Aussetzung zur Bewährung spätestens jetzt widerrufen. Für alle anderen Fragen würde ich mal einen Anwalt fragen, bevor ich in den Knast wandern muss...

    Beantwortet von sirius2Silber-Rechtler am 1. Feb 2011 um 08:07
    Kommentare (1)
    • dann beruhigt es ja das du kein staatsanwalt bist ;)

      kommentiert von vidar am 1. Feb 2011 um 09:08


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