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ANTWORTEN (3)
  • seppel
    1 0

    Also jetzt mal ganz ehrlich.
    Wenn man eine Bewährungsstrafe bekommt, dann wurde man veruteilt. man hat eine Straftat begangen und wurde als Schuldig, unabhängig davon ob Täter oder Mittäter, befunden.
    Erklär mir einer, warum eine geringe Bewährungsstrafe nicht im FZ auftauchen sollte???
    Bewährungsstrafe ist Bewährungsstrafe. Das Maß der Strafe richtet sich ja nicht nach der Frage der Schuld, sondern nach der schwere der Schuld und weiteren vielen Dingen.
    Diese Aussage halte ich für absoluten Unsinn, denn wenn man eine Anzeige wegen z.B. Diebstahl einer Pakung Zigaretten im Supermarkt bekommt, steht diese bei Gültigkeit auch im FZ drin, und für diesen Diebstahl bekomme ich mit Sicherheit keine Bewährungsstrafe. Für eine Bewwährungsstrafe muss ich schon etwas viel viel heftigeres anstellen, und das steht dann auch im FZ drin, mit Sicherheit.

    Beantwortet von seppelSilber-Rechtler am 21. Jul 2010 um 07:47

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  • kraftfahrzeug
    0 0

    Soweit ich aus eigener Erfahjrung weiß werden auch Bewährungsstrafen mit aufgenommen, nur Geldstrafennicht

    Beantwortet von kraftfahrzeugBronze-Rechtler am 15. Jul 2010 um 17:47

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  • DonnaKnipsel
    0 0

    nein ganz geringe strafen tauchen nicht im fz azf. ich weiß aber nicht mehr wo die grenze war, glaube bei 3 monaten

    Beantwortet von DonnaKnipsel am 15. Jul 2010 um 19:00

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