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ANTWORTEN (3)
  • Peter H.
    0 0

    Wenn du noch minderjährig bist, kannst Du sowieso keine wirksamen Verträge schließen. Ich würde die Zahlung verweigern weil Du erst 14 bist...

    Beantwortet von Peter H.Silber-Rechtler am 8. Jun 2010 um 17:25

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  • n0b
    0 0

    nächstes mal lieber ein schmuddelheft am kiosk kaufen. das wird billiger...

    Beantwortet von n0bBronze-Rechtler am 8. Jun 2010 um 17:28

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  • seppel
    0 0

    Grundlegend muss man für Pornoseiten Volljährig sein, 18!. Um rechtsgültige Verträge abschließen zu können, muss man Volljährig sein, 18!
    In beiden Fällen liegt dein Alter deutlich unter der Volljährigkeit.

    Jetzt kommt es darauf an, welche Kontakt- und Personendaten wie Name und Adresse du beim Vertragsabschluss angegeben hast.
    Bei deinen eigenen Daten ist der Vertrag ungültig.
    Bei der Angabe von Daten wie z.B. dem Erziehungsberechtigten ist der Vertrag natürlich auch ungültig, da du ihn ja abgeschlossen hast. Dies muss aber erstmal nachgeweisen werden.

    Weiterhin könnten weitere Probleme auf den Erziehungsberechtigten zukommen, wie z.B. Verletzung der Aufsichtspflicht. Wie konnte es überhaupt dazu kommen, dass du einen Vertrag auf einer Pornoseite abschließt?
    Desweiteren gilt: Eltern bzw. Erziehungsberechtigte oder der gesetzliche Vormund haften für ihre Kinder.

    Beantwortet von seppelSilber-Rechtler am 1. Jul 2010 um 13:22
    Kommentare (3)
    • Hi Seppel!
      "Eltern bzw. Erziehungsberechtigte oder der gesetzliche Vormund haften für ihre Kinder."

      Darüber hatten wir hier schon diskutiert...
      http://www.recht-gehabt.de/fragen/allgemein/wer-haftet-fuer-enstehenden-schaden-durch-das-kind-bei-geschiedenen-eltern-mutter-oder-vater_87

      Eltern haften nicht grundsätzlich sondern nur wenn eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, was man wohl kaum bejahen kann wenn ein kind einfach nur am pc sitzt...
      kommentiert von n0bBronze-Rechtler am 1. Jul 2010 um 13:27

    • Ups... hab mich da wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Das war natürlich auf die Verletzung der Aufsichtspflicht bezogen, wie ich ja 3 Zeilen davor aufgeführt habe.
      kommentiert von seppelSilber-Rechtler am 1. Jul 2010 um 13:42

    • Kein Ding ;-)
      kommentiert von n0bBronze-Rechtler am 1. Jul 2010 um 13:45


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