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  • lacoca
    0 0

    Einbruch in besonders schwerenfall

    sagen wir mal person a wurde als jugendlicher schon 3 mal verurteilt und hat schon 2 mal im knast gesessen (einmal 17 monate und einmal 10 monate der rest wurde immer zu bewährung ausgesetzt) unteranderen wegen Einbruch in besonders schwerenfall. und person a hat danach seine bewährung ohne sich was zu schulden kommen lassen verbüst und sich dan so gesehen 4 jahre nix zuschulden kommen lassen. und jetzt wird person a bei 2 schweren einbrüchen erwischt und er wird als erwachsener verurteilt womit muss er rechnen und er ist ohne festen jop und spielsüchtig.. mir ist klar das man es ja nicht genau sagen kann aber so ungefähr womit hat er zu rechnen.. und sory wegen den ganzen schreibfehler

    Gefragt von lacoca am 20. Apr 2011 um 16:51
    Schlagwörter: Einbruch diebstahl haft 

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ANTWORTEN (1)
  • Peter H.
    0 0

    Hallo Lacoca,

    ich würde mal vermuten, dass es wieder eine Freiheitsstrafe geben wird. Mit einer Geldstrafe wird er wohl nicht davon kommen, denn nicht mal der Jugendarrest hat ihn ja dazu bewegt, keine weiteren Taten mehr zu begehen. Bei der Geschichte, der Spielsucht und dem fehlenden Job dürfte es auch schwierig sein eine Bewährung zu bekommen. Möglicherweise wird es also 7-8 Monate Knast geben. Aber das ist nur meine Einschätzung. Was genau dabei rauskommt, wird nur der Richter entscheiden können.

    Viele Grüße,
    Peter

    Beantwortet von Peter H.Silber-Rechtler am 21. Apr 2011 um 08:08

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