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Haftung
meine tochter ist 14 jahre alt und beging eine körperverletzung , das verfahren wurde eingestellt und ein täter opfer ausgleich wurde durchgeführt .ein paar monate später kam eine rechnung von der krankenkasse der geschädigten und verlangt behandlungskosten von 1000 euro.müssen wir als eltern jetzt für die rechnung aufkommen da unsere tochter ja noch zur schule geht und über kein eigenes einkommen verfügt .
wäre über eine eindeutige antwort sehr dankbar
- Gefragt von thorwin am 24. Feb 2011 um 15:08
- Schlagwörter: körperverletzung haftung rechnung
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Nein. Der Satz "Eltern haften für ihre Kinder" ist erwiesenermaßen juristisch falsch.
P.S. "eindeutige" Antworten gibts natürlich nur vom Anwalt ;-)- Beantwortet von Peter H.
am 24. Feb 2011 um 15:10
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- Beantwortet von Peter H.
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Als aller Erstes hat die Krankenkasse natürlich ein Recht darauf, dass Geld zurück zu verlangen.
Für solche Fälle gibt es eine Haftpflichtversicherung.
Allerdings wird eine Haftpflichtversicherung in diesem konkreten Fall nicht zahlen, da hier Vorsatz im Spiel ist. Genaue Angaben dazu kann nur die Haftpflichtversicherung machen.
Ihre Tochter wird keine Haftpflichtversicherung haben. In den meisten Fällen werden bei Haftpflichtversicherungen Familienklauseln mit eingebaut. Dadurch können auch Kinder, welche im elterlichen Haushalt leben, mit versichert werden.
Wenn sie als Eltern eine Haftpflichtversicherung haben, sollten sie die Vertragsunterlagen prüfen, ob eine solche Familenabdeckung besteht. Auch hier kann die Versicherung Auskunft geben.
Aber wie bereits geschrieben, bezweifel ich sehr stark, dass die Versicherung bei Vorsatz zahlt.
Eltern haften nicht zwingend für ihre Kinder.
Lesen sie dazu bitte folgenden Artikel und kontaktieren sie ihren Anwalt.
http://finanzen.freenet.de/recht-steuern/haften-eltern-fuer-ihre-kinder_581620_685676.html- Beantwortet von seppel
am 24. Feb 2011 um 18:46
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- Beantwortet von seppel