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  • marcelbart
    1 0

    Ich wurde aktuell zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt. Bedingt durch diese Verurteilun

    g wurden meine Bewährungen aus zwei anderen Verfahren nunmehr widerrufen, so dass die Strafen der beiden Verfahren zu jeweils 7 Monaten ebenfalls zu vollstrecken sind.
    Ich habe auch bereits 3 unterschiedliche Ladungen zum Strafantritt erhalten, wie bereits o. g. einmal zu 4 Monaten und zweimal zu 7 Monaten.

    Meine Frage dazu besteht darin, ob ich die Strafen, wie auch durch die Ladungen offeriert parallel verbüßen werde, also den Strafvollzug nach maximal 7 Monaten wieder verlassen werde oder ob die drei unterschiedlichen Strafen addiert aufgerechnet werden, so dass ich letztendlich maximal 18 Monate im Strafvollzug verbleiben muss.
    Ergänzend möchte ich noch erwähnen, dass ich außer den Ladungen zum Strafantritt keine weiteren Beschlüsse o. ä. erhalten habe, was Bezug auf den Inhalt meiner Frage nimmt.

    Für Ihre Bemühungen danke ich vielmals und sehe Ihrer Antwort erwartungsvoll entgegen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Marcel Bartschat

    Gefragt von marcelbart am 18. Jun 2010 um 03:37
    Schlagwörter: Ich wurde aktuell zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt. Bedingt durch diese Verurteilun 

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