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Ich wurde aktuell zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt. Bedingt durch diese Verurteilun
g wurden meine Bewährungen aus zwei anderen Verfahren nunmehr widerrufen, so dass die Strafen der beiden Verfahren zu jeweils 7 Monaten ebenfalls zu vollstrecken sind.
Ich habe auch bereits 3 unterschiedliche Ladungen zum Strafantritt erhalten, wie bereits o. g. einmal zu 4 Monaten und zweimal zu 7 Monaten.
Meine Frage dazu besteht darin, ob ich die Strafen, wie auch durch die Ladungen offeriert parallel verbüßen werde, also den Strafvollzug nach maximal 7 Monaten wieder verlassen werde oder ob die drei unterschiedlichen Strafen addiert aufgerechnet werden, so dass ich letztendlich maximal 18 Monate im Strafvollzug verbleiben muss.
Ergänzend möchte ich noch erwähnen, dass ich außer den Ladungen zum Strafantritt keine weiteren Beschlüsse o. ä. erhalten habe, was Bezug auf den Inhalt meiner Frage nimmt.
Für Ihre Bemühungen danke ich vielmals und sehe Ihrer Antwort erwartungsvoll entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Bartschat- Gefragt von marcelbart am 18. Jun 2010 um 03:37
- Schlagwörter: Ich wurde aktuell zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt. Bedingt durch diese Verurteilun
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also wenn es zwei strafen sind würde ich tippen, dass die dauer addiert wird und 18 Monate Strafvollzug warten. Sonst wäre die eine Strafe ja überflüssig, wenn die zeit für die auch mitlaufen würde... Alles gute!
- Beantwortet von n0b
am 18. Jun 2010 um 10:48
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- Beantwortet von n0b
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Hi Marcel... wenn man die Monate aus den Ladungen zusammenrechnet, dann kommt man ja auch auf 18 Monate... ich würde also auch darauf tippen, dass es 18 Monate werden. Wann musst du denn die Strafe antreten?
- Beantwortet von sirius2
am 18. Jun 2010 um 18:09
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- Beantwortet von sirius2
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wie lange du in den bau musst ergibt sich aus der ladung
- Beantwortet von shaker0202
am 19. Jun 2010 um 11:04
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- Beantwortet von shaker0202
Sehe ich genauso!
am 18. Jun 2010 um 20:58
kommentiert von griller2000