Sie sind hier: Home » Strafrecht » Ist es strafbar sich gestreamte Filme im Internet anzuschauen?

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ANTWORTEN (6)
  • Timo E.
    3 0

    Das Runterladen von Filmen wird auch als "Vervielfältigung" iSd Urheberrechtsgesetzes angesehen, da man ja die Bites in seinen RAM-Speicher zieht.
    Wenn man sich jedoch mal YouTube anschaut, ist die Verfolgungsrate gleich null..
    Was das direkte Runterladen von Filmen bei Downloadportalen gerade so strafbar macht, ist die damit verbundene "Verbreitung", da gleichzeitig auch andere Leute den Film von Dir runterladen können. So machst Du Dich folglich doppelt strafbar..

    Beantwortet von Timo E.Silber-Rechtler am 8. Jun 2010 um 16:30

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  • Timo E.
    1 0

    @ n0b: Natürlich sollte man die Finger davon lassen. Die Rede war ja in meinen Augen nur von "normalen" Filmen via Stream und nicht Pornofilme o.ä., denn dort hast Du noch die Sittenwidrigkeit als Zusatzfaktor.

    @emoboy13: Warum gibt es Pornofilme im Netz, warum gibt es Pornoseiten, wo man sich Nacktbilder "wohl" umsonst anschauen kann? Die Seiten sind mit Werbung vollgepumpt und man wartet im Hintergrund nur auf einen falschen Klick auf einen Banner und schon rollen die Gebühren. Alles Kohle-Macherei! Dass dies an sich illegal ist, interessiert die Webseiteninhaber kaum, vor allem dann, wenn Sie sich noch fern von Deutschland befinden.

    Beantwortet von Timo E.Silber-Rechtler am 10. Jun 2010 um 15:55

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  • n0b
    0 0

    @Timo: Naja, das klingt jetzt so, als könnte man das gutheißen.... ich würde lieber meine Finger insgesamt davon lassen. Für Kinderpornos haben Gerichte ja sogar schon entschieden, dass das bloße Ansehen strafbar ist... dann gilt das für Streamingseiten sicher auch...

    Beantwortet von n0bBronze-Rechtler am 8. Jun 2010 um 17:29

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  • emoboy13
    0 1

    Und warum gibt es dann solche Seiten wo man Filme als strem gucken kann?

    Beantwortet von emoboy13 am 9. Jun 2010 um 06:51

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  • Timo E.
    0 0

    Hey emoboy13,

    siehe 2te Antwort = ökonomisches Interesse / Werbung..

    Beantwortet von Timo E.Silber-Rechtler am 15. Jun 2010 um 17:42

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  • seppel
    0 0

    Da streiten sich die Geister.
    Es ist immernoch eine Gesetzeslücke.
    Strafbar ist die Verbreitung solcher Inhalte.
    Beim Streamen wird der Videoinhalt auch auf der lokalen Festplatte gespeichert. Wenn man weiß wie, kann man diesen z.B. durch Brennen auf CD weiter verbreiten.
    Grundsätzlich ist das verbreiten von Urheberrechtsgeschützen Medien verboten.
    Das reine runterladen/streamen befindet sich in einer Grauzone.
    Lesen Sie dazu folgenden Beitrag:
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Paramount-Google-ist-groesste-Raubkopie-Suchmaschine-1029423.html

    Beantwortet von seppelSilber-Rechtler am 1. Jul 2010 um 13:38
    Kommentare (8)
    • Hallo,

      ich möchte nicht gleich mit meiner ersten Antwort "Klugscheissen" aber ich müsste dich korrigieren:
      Beim Streamen wird der Inhalt nicht auf der Festplatte, sondern im sog. Cache gespeichert.
      Kurzfristig wird der User damit in der Besitzer des Materials und die technische Möglichkeit besteht wie o.a. der Weiterverbreitung.
      Ich möchte nur darauf Hinweisen, dass deutlich zwischen Cache und HDD unterschiden werden muss.
      kommentiert von DaQuasi am 29. Oct 2010 um 12:50

    • Hi DaQuasi,

      das sehe ich genauso... mit Klugscheißen hat das ja auch nix zu tun... das Forum hier ist ja gerade dafür da, dass jeder seine Ansicht zu den Themen beitragen kann. Wäre also toll, wenn du weiterhin auch mitschreiben würdest :)

      Gruß,
      Peter
      kommentiert von Peter H.Silber-Rechtler am 29. Oct 2010 um 12:55

    • Beim streamen von Web- und Medieninhalten gibt es zwei unterschiedliche Verfahrensweisen. Grundsätzlich wird der Inhalt immer auf der Festplatte gespeichert. Bei dem einen Verfahren sind es nur Sekunden, die immer wieder mit neuem Inhalt aufgefüllt werden. Die Datei im sogenannten Cache ist in diesem Fall wenige KB bis ein oder zwei MB groß. Bei der zweiten Variante wird der Medienstream während der Wiedergabe komplett auf der Festplatte gespeichert. Diese Datei ist entweder im temporären Internetdatei Ordner zu finden oder in einem seperaten Verzeichnis. So wird dies z.B. bei Youtube Videos praktiziert und einen speziellen Ordner wird vom DivX Webplayer genutzt. Bei Fragen zu diesem Thema kann man mixh auch anschreiben. Habe mich aus beruflichen Gründen ausführlich mit diesem Thema beschäftigen müssen.
      kommentiert von seppelSilber-Rechtler am 29. Oct 2010 um 16:41

    • Hallo Seppel!

      Du schreibst "Die Datei im sogenannten Cache ist in diesem Fall wenige KB bis ein oder zwei MB groß."

      Aber die Größe der Datei dürfte doch eigentlich nichts daran ändern, dass das Urheberrecht verletzt ist. Ich kann ja auch nur die ersten 20 Sekunden eines Liedes einer Musikcd brennen. Dann ist es trotzdem eine Urheberrechtsverletzung, auch wenn ich nicht die ganze CD brenne, oder?
      kommentiert von georgi am 29. Oct 2010 um 19:01

    • Na habe ich denn mit meiner ursprünglichen Antwort etwas Gegenteiliges gesagt? Nein.
      kommentiert von seppelSilber-Rechtler am 29. Oct 2010 um 19:07

    • Achso... naja dann haben daQuasi und du ja beide recht :)
      kommentiert von georgi am 29. Oct 2010 um 19:09

    • Mich würde aus aktuellem Anlass interessieren, ob es strafbar ist oder nicht. Mein Bruder hat sich auf einer Seite, die in der Presse diese Tage breitgetreten wurde, jede Menge Filme angeguckt und hat einige für seine Privatsammlung gebrannt. Er hat aber def keinen weiterverkauft oder weitergegeben. Jetzt hat er natürlich Bammel dass da jetzt von irgendwoher jetzt ein Hammer kommt. Also: Ist es strafbar? Wenn ja, wie kann man ihn ausfindig machen (wahrscheinlich über seine IP-Adresse)? Und mit was für einer Strafe muss er rechnen?
      kommentiert von jocaliguma am 13. Jun 2011 um 00:15

    • Das Herunterladen (und Brennen) ist auf jeden Fall strafbar. Die Frage ist, ob nur das angucken schon strafbar ist. Darum gehts bei deinem Bruder aber ja nicht.
      kommentiert von Peter H.Silber-Rechtler am 13. Jun 2011 um 19:35


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