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kann ich die Polizei haftbar machen
Hallöle,
ich bin neu hier und habe mich hier angemeldet weil ich ein großes Problem habe.
Mir wurde ein Motor aus der Garage gestohlen , welche kurze Zeit später bei einem bekannten Auktionshaus auftauchte.
Es handelt sich um einen sehr seltenen Motor mit individuellen Umbauten die meine Mann selbst durchgeführt hatte.
Außerdem habe ich eine Urkunde mit der Motornummer die mich als Eigentümer ausweist.
Als ich die Polizei darauf hingewiesen hatte wurde mir mitgeteilt das ich den Verkäufer über Internetauktionshaus [Name geändert] selbst ermitteln sollte.
Also fand ich von demjenigen Namen , Telefonnummer und Wohnort heraus und bat die Polizei erneut um Hilfe.
Die Polizei hätte nur zur Garage desjenigen fahren sollen und die Nummer von meinem Motor mit der aus der Auktionsmotors vergleichen.
Aber auch das wurde mir verweigert.
Ich solle selber zum Verkäufer gehen und den Motor als meinen identifizieren.
Sobald dies geschehen sei und es meiner sein sollte darf ich die Polizei um Hilfe bitten.
Man würde sich dann sofort um die Sache kümmern.
Also fuhr mein Mann zum besagten Treffpunkt, stellte sofort fest das es sein Motor ist und fuhr zur Wache um die Polizei herbei zu holen.
Bis die Beamten dann vor Ort waren, war der Verkäufer natürlich schon weg.
Seine Frau hatte das Ganze beobachtet und ihn gewarnt.
20 Minuten später wurde diese Auktion nämlich plötzlich beendet.
Die Polizei konnte den Verkäufer am selben Tag nicht mehr finden und kümmerte sich erst am nächsten Tag nachdem ich wieder drängelte um die Geschichte.
Meine Vorahnung das der Motor über Nacht verdunsten würde hatte sich leider bestätigt.
Angeblich nach Polen verkauft ohne Vertrag.
Am übernächsten Tag bekam ich endlich den dafür zuständigen Beamten mitgeteilt welcher mir sofort nachdem ich den Fall berichtete dazu riet eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen denn das Verhalten der Kollegen war nicht richtig.
Sie hätten sofort nach Erhalt von Namen und Adresse zum Verkäufer raus fahren müssen um die Motornummern zu vergleichen.
Jetzt ist deswegen der Motor weg.
Meine Frage ist , kann ich die Polizei für den entstanden Schaden haftbar machen?
Der Motor war definitiv meiner.
Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank- Gefragt von saalemaerchen1 am 23. May 6664 um 13:07
- Schlagwörter: Polizei Diebstahl
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Beste Antwort - vom Fragesteller ausgewählt
Hallo Saalemaerchen,
wie sind Sie denn an die Daten wie Adresse etc. des Verkäufers gekommen?- Beantwortet von seppel
am 23. May 9364 um 13:07
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- Beantwortet von seppel
ich habe mich als Interessent ausgegeben und um Namen und Adresse gebeten um mir den Motor mal vorab ansehen zu können
kommentiert von saalemaerchen1 am 23. May 9730 um 13:07
Gute Idee :-)
am 23. May 207 um 13:07
Sie können versuchen die Polizei auf Schadenersatz zu verklagen. Ob diese Anzeige aber durchkommt hängt von vielen Faktoren ab. Unter Anderem davon, ob die Polizisten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gehandelt haben und ob die Dienstaufsichtsbeschwerde Erfolg hat.
An Ihrer Stelle würde ich einen Anwalt einschalten.
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Im Ganzen ist das natürlich eine verdammt miese Situation und total ärgerlich wie es abgelaufen ist.
Viel Erfolg.
kommentiert von seppel
Danke für die Antwort.
Ich denke mal das die Chancen nicht schlecht stehen zumal der Kripobeamte der den Fall jetzt bearbeitet mich zu der Beschwerde ermuntert hat.
Er sagt selbst das seine Kollegen falsch gehandelt haben und er manchmal nicht wisse wofür die ihr Geld erhalten.
Also generell ist es möglich die Polizei auf Schadensersatz zu verklagen?
kommentiert von saalemaerchen1 am 23. May 852 um 13:07
Ja.... die Polizei kann auf Schadenersatz verklagt werden.
am 23. May 1248 um 13:07
kommentiert von seppel
Danke....dann wird es wohl darauf hinauslaufen denn den Motor werde ich wohl dank der Polizei nicht wieder sehen
kommentiert von saalemaerchen1 am 23. May 1809 um 13:07