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Muss ich Schmerzensgeld bezahlen für eine Tat die ich nicht begangen habe?
Vor einem Jahr hatte mein schwager in einer Discothek im WC eine heftige diskussion mit einem anderen Mann, der andere Mann ist dann auf ihn losgegangen und ich bin dazwischen und hab ihn eine reingehauen. Dann sind wir aufgefordert worden das Lokal zu verlassen, was wir dann auch getan haben..Wir haben dann vor der Discothek auf einen guten Feund gewartet und auf einmal kam der andere Mann raus und hat meinen Schwager von der Treppe gestoßen,daraufhin war mein Schwager bewusstlos. Meine Freundin Hat die Rettung verständigt und hat ihren besten Freund angerufen ob er mit uns ins Krankenhaus fährt da wir ja alle Alkohol konsumiert hatten,ihr bester Freund hat uns dann abgeholt und wir mussten 2 std. im Krankenhaus warten.Meine Freundin kam nach den 2 std aus dem Krankenhaus und aufeinmal war der eine Mann der meinen Schwager von der Treppe gestoßen hat mit einem Blutigen gesicht im Kranken haus und macht mich jetzt für das verantwortlich.Obwohl ich nicht mal mehr in der Discothek war und jetzt sollte ich bis 19.10.2010 3034€ bezahlen.
- Gefragt von Carina133 am 12. Oct 2010 um 13:49
- Schlagwörter: Schmerzensgeld Schuldig
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Hi Carina133,
was ich nicht ganz verstehe, ist, ob dieses "blutige Gesicht" nun von der Keilerei in der Toilette stammen soll oder von später? Was steht denn in der Anklageschrift?
Denn m.E. liegt für die Toilettenkeilerei ein Rechtfertigungsgrund gem. § 227 BGB bei Dir vor, da Du nur versucht hast, den Angriff gegenüber deinem Freund abzuwehren.. "von sich oder einem anderen"..
Was jedoch deine Nichtanwesenheit in der Diskothek betrifft, spielt die Beweislage eine große Rolle.
Hast Du Zeugen, die Du ihm entgegenhalten kannst, dass Du die Diskothek vor ihm verlassen hast und gar nicht diejenige gewesen sein kannst, die ihm dies antat? Vielleicht Videobänder von der Diskothek zusätzlich?
Ich würde mich auf jeden Fall wehren, wenn deine Aussagen der Wahrheit entsprechen und auf gar keinen Fall zahlen...
Gruß
Timo- Beantwortet von Timo E.
am 12. Oct 2010 um 14:42
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- Beantwortet von Timo E.
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Ich würde auch sagen, dass es vor allem auf die Beweislage ankommt.
Schau' mal, was er für Beweise auffährt und versuche gut genug zu kontern..
wenn du echt recht hast, dann wär's echt übel, wenn du nachher noch zahlen musst, weil er "clever" genug ist!
- Beantwortet von stylewars
am 12. Oct 2010 um 14:45
Kommentare (1)Darum möchte ich ja gerne kontern da mein freund das nicht war, und er wird nicht zahlen für etwas was er nicht getan hat.Er hat ja mich und meinen besten Freund die bestätigen können das er das nicht war. Danke für deine Antwort
kommentiert von Carina133 am 12. Oct 2010 um 21:52
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- Beantwortet von stylewars
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Nein, wenn du es nich twarst, dann musst du auch kein Schmerzensgeld zahlen. Erst einmal Zahlung verweigern und alles abstreiten. Im Notfall Anwalt nehmen.
- Beantwortet von kraftfahrzeug
am 12. Oct 2010 um 21:06
Kommentare (1)Danke für die antwort
kommentiert von Carina133 am 12. Oct 2010 um 21:52
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- Beantwortet von kraftfahrzeug
Ich hätte ja zwei zeugen die bestätigen können das mein Freund das nicht war. Und das der eine mit dem "blutigen gesicht" erst 2 std später im krankenhaus aufgetaucht ist!
kommentiert von Carina133 am 12. Oct 2010 um 21:47
UND DANKE für deine antwort
kommentiert von Carina133 am 12. Oct 2010 um 21:49
Nix zu danken, dafür sind wir ne Community :)
am 12. Oct 2010 um 21:56
kommentiert von Timo E.
Das war heut nach meinem telefonat mit einem Anwalt die letzte hoffnung, da ich eine zweite meinung haben wollte.Obwohl ich nicht gern mit dem gericht zu tun hab aber jetzt geht es um gerechtigkeit.
kommentiert von Carina133 am 12. Oct 2010 um 22:02
Dann viel Erfolg!
am 13. Oct 2010 um 09:12
kommentiert von Tristan