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FRAGE
  • kristina12345
    0 0

    muss man unschuldig schmerzensgeld bezahlen

    Ihre Tochter hat sich nach dem Ergebnis der Ermittlungen einer Straftat schudlig gemacht, die normalerweise eine Anklageerhebung und damit eine Ahndung durch den Jugendrichter zur folge hätte. Ausnahmsweise werde ich aber in diesem Fall von der Verfolgung absehen, da mir das Verschulden verhältnismäßig gering erscheint und ich davon ausgehe, das es sich um einen einmaligen Verstoß gegen das Strafgesetz handelt.
    Muss ich dann noch schmerzensgeld bezahlen ?

    Gefragt von kristina12345 am 23. May 2142 um 13:05
    Schlagwörter: schmerzensgeld strafrecht 

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ANTWORTEN (3)
  • seppel
    1 0

    Hallo Kristina,

    ob Ihre Tochter nun unschuldig ist oder nicht, kann hier niemand wissen.
    Mit diesem Schreiben bräuchte Ihre Tochter oder auch Sie als Eltern kein Schmerzensgeld zahlen.
    Unabhängig davon befreit Ihre Tochter dieses Schreiben nicht langfristig von einer Strafe, denn wenn der Fall doch zur Statsanwaltschaft geht und Ihre Tocher verurteilt wird, dann könnte die Schmerzensgeldforderung auch später kommen.
    Wenn eine Anzeige gemacht wird und diese fallen gelassen wird, dann schaut ein Schreiben diesbezüglich anders aus. Und nur mit einer einer fallen gelassenen Anzeige sind sie zu 100% auf der sicheren Seite.

    Beantwortet von seppelSilber-Rechtler am 23. May 3499 um 13:05

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  • davidguetta
    0 0

    Verstehe ich nicht. Du siehst von der Verfolgung ab? Dann bist Du doch der Geschädigte? Wieso solltest Du dann Schmerzensgeld bezahlen??

    Beantwortet von davidguetta am 23. May 3355 um 13:05

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  • fitz
    0 0

    Hallo Kristina,

    Schmerzensgeld und eine Verurteilung nach einem Strafgesetz haben nichts zu tun. Strafgesetze werden durch den Staatsanwalt geahndet. Wenn dieser (wie hier) von einer Anklage absieht, dann gibt es keine Bestrafung.

    Das Schmerzensgeld wird durch den Verletzten selbst eingefordert. Wenn er das macht, dann kann es durchaus noch dazu kommen, dass man etwas zahlen muss. Vorbestraft ist man dann aber nicht.

    Gruß!

    Beantwortet von fitzBronze-Rechtler am 23. May 1920 um 13:05
    Kommentare (1)
    • Das oben zitierte Schreiben ist vom Staatsanwalt und beinhaltet eine Verfahrenseinstellung gem. § 45 JGG, dass gegen die Tochter der Fragestellerin lief. "Schmerzensgeld" ist davon -wie fitz schon sagte- völlig unabhängig. Wenn der/die Verletzte Schmerzensgeld geltend machen, kann es durchaus passieren, dass man zahlen muß.
      kommentiert von Anonymer Nutzer am 17. Jul 2011 um 05:40


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