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Patienten als Lernobjekte für Lernärzte?
Müssen Patienten als Übunsobjekte für Assistenzärzte (Lernärzte) od. anderes med. Lernpersonal hinhalten (in der Schweiz?)?
- Gefragt von Sonne am 10. Oct 2010 um 13:17
- Schlagwörter: Patientenrecht Schweizerisches Gesundheitsrecht
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Ich komme zwar nicht aus der Schweiz... ich denke aber mal, dass man nicht von einem Studenten behandelt werden darf sondern ein Arzt die Aufsicht (und damit auch Verantwortung) übernehmen muss.
- Beantwortet von Peter H.
am 10. Oct 2010 um 13:18
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- Beantwortet von Peter H.
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Hi Sonne,
ich würde das ebenso klar verneinen.
Wenn man überhaupt als "Übungsobjekte" hinhalten sollte, dann doch, wenn man eindeutig eingewilligt hat und damit einverstanden ist. Ohne eine entsprechende Einwilligung kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies rechtens ist..- Beantwortet von Nino H.
am 10. Oct 2010 um 17:47
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- Beantwortet von Nino H.