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FRAGE
  • Lucy1987
    0 0

    Rechtsfrage!!!

    Hallo!
    Ich hab da einen bekannten,er ist 19 Jahre alt und sitzt wegen eines bewaffneten Raubüberfalls in U-Haft in Schleswig. Er hat keinerlei vorstrafen. Allerdings werden ihm noch 2 andere Überfälle angehangen. Meine Frage jetzt: Wielange könnte er bekommen oder besser gesagt was könnte jetzt passieren? Mfg Lucy

    Gefragt von Lucy1987 am 13. Jun 2011 um 23:47
    Schlagwörter: Raubüberfall U-Haft 

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ANTWORTEN (1)
  • fitz
    0 0

    Guck mal in § 250 StGB:

    § 250
    Schwerer Raub

    (1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn
    1. der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub
    a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
    b) sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,
    c) eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder
    2. der Täter den Raub als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.

    Beantwortet von fitzBronze-Rechtler am 14. Jun 2011 um 07:36
    Kommentare (3)
    • Also nicht unter 3 Jahre.
      kommentiert von fitzBronze-Rechtler am 14. Jun 2011 um 07:37

    • Vielen Dank für die antwort...Ja,das habe ich mir schon fast gedacht. Und wielange sitzt man so ungef. in U-Haft bis zu der Verurteilung? 6 Monate,oder? Besteht überhaupt die möglichkeit auf Briefe schreiben in der U-Haft?
      kommentiert von Lucy1987 am 14. Jun 2011 um 11:37

    • Abgesehen davon, dass der § 250 StGB auch noch einen Abs. 2 hat, der als Mindestrafandrohung 5 Jahre hat und ebensogut in Frage kommt, gelten die Strafandrohungen des allg. Strafrecht nicht, wenn Jugendrecht angewendet wird. Das ist bei einem 19jährigen durchaus möglich, da man im Strafrecht erst mit 21 "erwachsen" ist. Briefverkehr ist auch in U-Haft möglich. Allerdings gehen die Briefe über den Haftrichter oder sachbearbeitenden Staatsanwalt und werden dort gelesen (um Absprachen zu verhindern)
      kommentiert von Anonymer Nutzer am 17. Jul 2011 um 05:35


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