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FRAGE
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schriftliche Beamtenbeleidigung
Ich habe auf dem Durschlag eines Protokolls nach einer Aufnahme eines Verkehrsunfalls nachträglich \"Sch*** Bu**en\" neben meine Unterschrift geschrieben.
Kann ich das durchstreichen, oder abkleben o.ä., wenn ich den Zettel noch verwenden möchte/muss?
Ich habe das damals aus Frust getan, ebenso ist der Durschlag sehr zerknittert.
Aber ich habe doch auf diese Weise keine Beamtenbeleidigung getätigt, oder? Niemand hat bis jetzt den Zettel gesehen...
- Gefragt von gurkenkoenig am 28. Apr 2011 um 13:06
- Schlagwörter: Beamtenbeleidigung schriftlich Protokoll nachträgliche Angaben
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