Sie sind hier: Home » Strafrecht » schriftliche Beamtenbeleidigung

JETZT Ihre Frage stellen!

Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community

Mehr Informationen

Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*

* Teilnahmebedingungen: Teilnahme ab 18 Jahren, maximal eine Bewertung pro Person zulässig, die unseren Bewertungsrichtlinien entsprechen muss bis 30.04.2011 abgegeben wird. Bewertungen, die den Richtlinien nicht entsprechen behalten wir uns vor nicht zu veröffentlichen und auch keinen Gutschein zu versenden. Zudem ist eine ausführliche Beraterbewertung mit einer Mindestlänge von 50 Wörtern nötig. » Mehr Infos
Frage melden
FRAGE
  • gurkenkoenig
    0 0

    schriftliche Beamtenbeleidigung

    Ich habe auf dem Durschlag eines Protokolls nach einer Aufnahme eines Verkehrsunfalls nachträglich \"Sch*** Bu**en\" neben meine Unterschrift geschrieben.
    Kann ich das durchstreichen, oder abkleben o.ä., wenn ich den Zettel noch verwenden möchte/muss?
    Ich habe das damals aus Frust getan, ebenso ist der Durschlag sehr zerknittert.
    Aber ich habe doch auf diese Weise keine Beamtenbeleidigung getätigt, oder? Niemand hat bis jetzt den Zettel gesehen...

    Gefragt von gurkenkoenig am 28. Apr 2011 um 13:06
    Schlagwörter: Beamtenbeleidigung schriftlich Protokoll nachträgliche Angaben 

      Abbrechen     Frage beantworten  

    Geben Sie eine Antwort ein
      ANTWORTEN  
Antwort melden
ANTWORTEN (0)

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
 
© 2012 law4life GbR - Luisenweg 6, 20537 Hamburg,

nach oben ⇑