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Strafrecht Unterschlagung oder Diebstahl
Sachverhalt:
Ein Paar (verlobt) hat eine gemeinsame Haushaltskasse und eines Tages nimmt der Mann alles raus um Bier trinken zu gehen, die Frau will das nicht. Hat der Mann sich eines Diebstahl schuldig gemacht oder eher einer Unterschlagung? Mir geht es nur darum ob zweifelsfrei festgestellt werden kann dass es sich um einen Diebstahl nach 242 oder 247 handelt??? Besten Dank- Gefragt von schimmi2008 am 6. Aug 2010 um 13:36
- Schlagwörter: Strafrecht Unterschlagung oder Diebstahl
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Diebstahl. Die Frau hat Mitgewahrsam an der Haushaltskasse und diesen hat der Mann gebrochen, also Diebstahl. Unterschlagung würde voraussetzen, dass die Frau keinen Gewahrsam hätte, wäre also dann einschlägig, wenn der Mann alleine den Schlüssel hätte.
- Beantwortet von n0b
am 6. Aug 2010 um 13:43
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- Beantwortet von n0b
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Würde ich auch so sehen.. Da die Frau wusste, wo sich das Geld befindet u sie entsprechend mitgewahrsam hatte: Diebstahl!
Fragt sich nur, ob man wirklich seinen verlobten anzeigen möchte, wenn man sich mit ihm ne weitere Zukunft wünscht...- Beantwortet von stylewars
am 7. Aug 2010 um 19:13
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- Beantwortet von stylewars