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FRAGE
  • pascha1pascha
    0 0

    Wer trägt die Haftung?

    Wer trägt die Verantwortung?
    Hund läuft am Acker/Gartengrundstücke weg.
    Besitzer ruft und erkennt keine Gefahr für sich oder das Tier.
    Hund geht zu nah an Bienenstöcken heran. 15 gefüllte Bienenstöcke ohne Eingrenzung. Hund wird mehrfach gestochen von Bienen. Kurze Zeit später verstirbt Hund
    quallvoll beim Tierarzt durch Eutanasie (einschläfern lassen).
    Tierärztin rät dazu, da keine Chance, nur Quall.
    Kann ich eine Strafanzeige durch die Polizei stellen?
    IST das auch eine Ordnungswidrigkeit (fehlende Einzäumung, kein Name an Bienenstöcken)?

    Gefragt von pascha1pascha am 23. May 4847 um 13:01
    Schlagwörter: bienen töten Hund hund durch bienen verstorben bienen attackieren hund 

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ANTWORTEN (1)
  • seppel
    0 1

    Meiner Meinung nach haftet der Besitzer der Bienenstöcke für diesen Unfall nicht.
    Der Hundehalter ist für sein Tier verantwortlich. Wenn der Hund wegläuft, dann hat der Hundehalter seine Aufsichtspflicht verletzt. Ein Hund ist entweder an der Leine zu führen. Wenn der Hund gehorcht, dann kann er auch frei lafen. Ihr Hund hat nicht gehorcht, hätte somit an der Leine geführt werden müssen.
    Sie können ja auch nicht einen Autofahrer dafür verantwortlich machen, wenn dieser Ihren Hund überfährt, weil der Hund zuvor ohne erkennbare Gefahr ohne Leine gelaufen ist und dabei auch noch weggelaufen ist.
    Ich liebe Hunde, aber wenn ich der Bienenstock Eigentümer wäre und bei dieser Aktion hunderte von Bienen aufgrund der Panik gestorben wären, dann würde ich Sie als Hundehalter anzeigen.

    Beantwortet von seppelSilber-Rechtler am 23. May 6255 um 13:01
    Kommentare (1)
    • Lesen Sie bitte dieses Dokument.
      http://www.bienenzucht.org/pdf/Kaerntner_Bienenwirtschaftsgesetz.pdf
      Insbesondere: § 5 Sonstige Verpflichtungen der Bienenhalter
      Dort wird die Kennzeichnungspflicht aufgeführt. Allerdings wird keine Kennzeichnung im Sinne von einem Straßenschild "ACHTUNG BIENEN" erwähnt.
      Es gibt gewisse Regelungen bezüglich des Abstandes zu anderen Grundstücken.
      kommentiert von seppelSilber-Rechtler am 23. May 7320 um 13:01


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