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FRAGE
  • manuel h.
    0 0

    wird das verfahren wegen beleidigung eingestellt

    person a wird von einem türsteher beschuldigt ihn als scheiss wichser beschimpft zu haben. person a bestreitet dies. sowohl a als auch türsteher haben zeugen die ihre aussagen bestätigen.
    wie hoch ist die wahrscheinlichkeit dass das verfahren eingestellt wird.

    Gefragt von manuel h. am 18. Apr 2011 um 18:46
    Schlagwörter: beleidigung strafantrag eingestellt 

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ANTWORTEN (2)
  • seppel
    0 0

    Also wenn Person A und Person Türsteher für ihre Aussagen Zeugen haben:

    1. Hat eine Partei definitv unrecht.
    2. begehen eine Menge Zeugen Meineid.

    Sollte es zur einer Aussage unter Eid kommen, und der Schwindel fliegt auf, kann das eine sehr hohe Strafe bedeuten.

    Ob das Verfahren eingestellt wird kann man schlecht schätzen. Das kommt auf die Staatsanwaltschaft an. Je nach öffentlichem Interesse kann es trotz gegensätzlicher Aussagen, unabhängig von der Anzahl der Zeugen, zu einem Verfahren kommen. Im Verfahren selber wird dann natürlich versucht durch die unterschiedlichen Aussagen die Wahrheit herraus zu finden.

    Was auch immer passiert ist udn wie die Wahrheit aussehen mag, Viel Erfolg.

    Beantwortet von seppelSilber-Rechtler am 18. Apr 2011 um 19:00
    Kommentare (1)
    • eiin allzugroßes öffentliches interesse dürfte doch eigentlch nicht bestehen da die wirkung der tat ja nicht über den unmittelbaren lebenskreis des angeblich geschädigten hinausgeht.
      kommentiert von manuel h. am 18. Apr 2011 um 19:27


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  • Peter H.
    0 0

    Gibts denn einen Strafantrag? Wenn nicht, wird alleine deswegen schon eingestellt.

    Gruß!

    Beantwortet von Peter H.Silber-Rechtler am 18. Apr 2011 um 20:29
    Kommentare (1)
    • ja strafantrag wurde gestellt
      kommentiert von manuel h. am 19. Apr 2011 um 17:13


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