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  • kraftfahrzeug
    0 0

    Alkohol am Steuer - Führerscheinentzug in Probezeit. Wie bekommt man ihn wieder?

    Ich frage für einen Freund: Mein Kumpel hat vor ca. 2 Jahren seinen Führerschein gemacht und wurde drei Wochen danach gleich mit 2,6 Promille am Steuer erwischt, sodass ihm der Schein abgenommen wurde. Bis jetzt hat er sich nicht gekümmert, den Führerschein wiederzubekommen. Jetzt will er ihn aber wieder haben. Muss er den Führerschein komplett neu machen (also Theorie + Praxis + Prüfungen) oder kommt ein MPU? Oder muss er nur ein Aufbauseminar machen? Ist es schlimm, dass das in der Probezeit passiert ist?

    Wer weiß Rat?

    Gefragt von kraftfahrzeug am 2. Jul 2010 um 10:34
    Schlagwörter: Alkohol am Steuer - Führerscheinentzug in Probezeit. Wie bekommt man ihn wieder 

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ANTWORTEN (3)
  • seppel
    0 0
    Beste Antwort - vom Fragesteller ausgewählt

    Die Fahrerlaubnis wird entzogen und eine Sperrfrist von 12-15 Monaten verhängt. Eine neue Fahrerlaubnis kann 3 Monate vor Sperrfristende beantragt werden. Die Ablegung der Prüfungen oder Fahrstunden sind nicht erforderlich.

    Die Probezeit ruht während der Zeit ohne Fahrerlaubnis. Nach Neuerteilung beginnt sie wieder zu laufen und wird zudem um 2 Jahre verlängert. Es gilt außerdem eine verschärfte Probezeit. Jeder weitere A-Verstoß oder zwei B-Verstösse während der Probezeit führen automatisch zur MPU. Vor Neuerteilung ist außerdem ein Seminar für alkoholauffällige Fahranfänger zu absolvieren.

    Quelle: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=192347&ccheck=1

    Desweiteren Auflistung A, B-Verstoß: http://www.fahrschule.de/fahren_lernen/Tipp3index.html

    Beantwortet von seppelSilber-Rechtler am 2. Jul 2010 um 11:08
    Kommentare (4)
    • Sofern es sich um einen Ersttäter handelt und die BAK unter 1,6‰ bleibt wird es nicht zur MPU kommen. Die BAK lässt sich in nach ca. einer Woche bei der Polizei erfragen.
      Da hier aber 2,6% genannt wurden, wird es wohl zur MPU kommen.
      kommentiert von seppelSilber-Rechtler am 2. Jul 2010 um 11:19

    • Danke! Ändert sich denn etwas weil er noch in der Probezeit war? Wahrscheinlich läuft die Probezeit jetzt erneut ab dem Zeitpunkt, wo die neue Fahrerlaubnis ausgestellt wurde, oder?
      kommentiert von kraftfahrzeugBronze-Rechtler am 2. Jul 2010 um 14:06

    • Die Probezeit ruht für die Zeit des Entzugs. Somit bleiben bei erneuter Aushändigung noch 21 Monate übrig + die 2 Monate Verlängerung wegen dem Delikt.
      Ich würde mir da mehr Sorgen um die MPU machen. Beim ersten Mal fällt fast jeder durch und es wird verdammt schwer zu erklären, warum ich im 3ten Monat bereits Alk am Steuer hatte.
      kommentiert von seppelSilber-Rechtler am 2. Jul 2010 um 14:23

    • Meinte + 2 Jahre wegen dem Delikt ^^
      kommentiert von seppelSilber-Rechtler am 2. Jul 2010 um 14:24


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  • meriodo
    2 1

    Wenn der Führerschein wirklich eingezogen wurde, dann muss er komplett neu gemacht werden, also inklusive aller Prüfungen und Stunden. Wenn die Behörde kein MPU angeordnet hat, dann muss auch kein MPU gemacht werden. Es kann aber sein, dass das erfolgt, wenn sich dein Freund für die praktische Prüfung anmelden will, dass dieses vorher gefordert wird. Also lieber erst einmal nachfragen, sonst macht er nachher alle Stunden in der Fahrschule, fällt aber durch die MPU durch...

    Beantwortet von meriodo am 2. Jul 2010 um 10:42
    Kommentare (3)
    • Sehe ich genauso. Der FS muss wahrscheinlich komplett neu gemacht werden, wegen der Probezeit und dem hohen Vergehen.
      Am Besten beim Straßenverkehrsamt oder der zuständigen Behörde nachfragen, warum genau der FS eingezogen wurde und welche Art von Anzeige vorliegt. Daraus lässt sich dann auch ableiten, ob er 100%ig neu gemacht werden muss, oder halt mit einer Nachprüfung.
      Für was steht eine MPU? Medizinisch Psychologische Untersuchung. Diese Untersuchung soll heraus finden, ob ein Mensch überhaupt zum Führen eines KFZ geeignet ist.
      Wenn man 3 Wochen nach dem Erhalt des FS mit 2,6 Promille erwischt wird, ist man alles andere als zum Führen eines KFZ geeignet. Ich gehe davon aus, dass in diesem Fall zu 100% eine MPU durchgeführt werden muss.
      kommentiert von seppelSilber-Rechtler am 2. Jul 2010 um 10:58

    • "Wenn man 3 Wochen nach dem Erhalt des FS mit 2,6 Promille erwischt wird"

      Dazu wollte ich ganz bewusst lieber nichts sagen ;-)
      kommentiert von meriodo am 2. Jul 2010 um 11:00

    • Kommentar falsch.
      Schilderung in folgender Antwort!
      kommentiert von seppelSilber-Rechtler am 2. Jul 2010 um 11:06


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  • n0b
    1 0

    Der Führerschein muss nicht neu gemacht werden! Nötig ist nur ein Anrtag auf Wiedererteilung, den Du beim Straßenverkehrsamt stellen musst. Nach Ablauf der Sperrzeit ist man nämlich nicht automatisch wieder berechtigt, Auto zu fahren ! Den Antrag kann man schon 3 Monate vor Ablauf der Sperre stellen, damit man gleich wieder den Schein bekommt. Wenn man allerdings noch einen MPU machen muss, dann dauerts meist noch etwas, bis der neue Führerschein da ist.

    Mitbringen muss man Personalausweis + Foto und nen Sehtest vom Optiker.

    Beantwortet von n0bBronze-Rechtler am 2. Jul 2010 um 14:02

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