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alkohol am steuer
hallo ich bin eine mutter von zwei söhnenund verheiratet bin im erziehungsurlaub und mein mann ist der alleinverdiener leider habe ich ein grosses problem ich bin vor 4 wochen alkoholisiert am steuer gewesen bin dann in ein zaun gefahren die polizei kamm und ich bin mit auf die wache bei der kontrolle hatte ich 1,4 promille was der bluttest bestätigte mein führerschein wurde gleich einbehalten und das alles wird jetzt zur staatsanwaltschaft übergeben ich habe meinen führerschein seit 13 jahren und hatte noch nie einen punkt in flensburg auch sonst war ich nie auffällig oder straffällig also die polizei sagte ersttäter was jetzt keine entschuldigung sein soll denn das hätte nie passieren dürfen nach dem plötzlichem tod meiner mutter bin ich in ein tiefes loch gefallen und habe es nicht verkraftet an diesem tag habe ich das aller erste mal alkohol getrunken hatte streit mit meinem mann und bin dann ans steuer ich selber kann mich nicht mehr errinern ich selber wurde erst auf dem revier wieder normal die 2 stunden fehlen mir bis heute nicht ist mehr an errinerung da nun kann ich wie gesagt ja nicht mehr ans steuer das heisst ich kann auch nicht mehr mit meinem 9 jährigen sohn zur therapie fahren da er ads hat und mit bus und bahn wären wir stunden unterwegs des weiterne habe ich auch noch ein schreikind mit 11 monaten alles nicht so einfach und ab dem 30.05.2011 fange ich selber mit einer therapie an nach diesem vorfall habe ich selber beim hausarzt vorgesprochen und der sagte ich muss meine vergangenheit mit einer therapie bearbeiten und erst durch diesen vorfall habe ich es endlich eingesehen davor wollte ich nie was von einer therapie wissen ich weiss jetzt nicht mehr wie es weiter geht? was kommt jetzt auf mich zu? wie geht es denn jetzt weiter? gibt es denn nicht eine möglichkeit um meinen führerschein wieder zurück zu bekommen? mit was muss ich denn jetzt rechnen? ich wäre so froh wenn sie mir da ürgendwie weiter helfen könnten der zaun den ich kaputt gefahren habe wurde bereits wieder repariert und der besitzer hat mich auch nicht angezeigt.
mit freundlichen grüßen
frau merkel- Gefragt von Luckyname79 am 23. May 3524 um 13:05
- Schlagwörter: verkehrsrecht führerschein wurde enzogen
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Unabhängig vom Alter und einer Ersttäterschaft schreibt das Gesetz genau vor, welche Strafen auf bestimmte Taten folgen:
http://www.bussgeldkataloge.de/ubussgeld.html
Gehen Sie immer davon aus, dass die Staatsanwaltschaft maßgeblich nach dem Bussgeldkatalog vorgeht und freuen Sie sich, wenn die Strafe am Ende geringer ausfällt.
Grüße, Seppel- Beantwortet von seppel
am 23. May 583 um 13:05
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- Beantwortet von seppel
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Definitiv MPU. Mindestens 1 Jahr Führerschein weg und 7 Punkte in Flensburg.
- Beantwortet von Biker am 23. May 999 um 13:06
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