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  • Stina
    0 0

    Darf in einer Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit ein zweiter Fahrzeughalter genannt werden?

    Zwei Fahrzeuge parken auf einem gesperrten Waldweg. Der (vermutlich) foerster kommt (stellt sich nicht vor). Er schreibt die Kennzeichen der beiden Fahrzeuge auf und sagt, es gibt eine Anzeige wegen befahrens eines gesperrten Waldweges. Er laesst sich nicht die Personalien der Halter geben. Er fährt wieder.

    Meine Fragen: von welchem Amt kommt die Anzeige und mit welcher "Strafe" ist zu rechnen? Bekommt jeder Halter eine eigene Anzeige? Wird in der einen Anzeige der Name, bzw die Daten des anderen Fahrzeug(Halters) genannt ( zum Beispiel als Zeuge)? Wie sieht hier der Datenschutz aus?

    Gefragt von Stina am 9. Nov 2010 um 20:02
    Schlagwörter: Ordnungswidrigkeit Waldgesetz Datenschutz 

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ANTWORTEN (2)
  • Nino H.
    0 0

    Hey,

    also ich würde sagen, dass (wenn überhaupt) ein bußgeld pro fahrzeug ergeht.. wird wohl als ordnungswidrigkeit aufgefasst..
    andererseits frage ich mich, was das für ein ätzender Förster war!? Der einen sofort aufschreibt, man hätte es ja auch bei einer Verwarnung lassen können..

    Beantwortet von Nino H.Bronze-Rechtler am 9. Nov 2010 um 21:02
    Kommentare (4)
    • Hey, danke fuer deine schnelle Antwort! Ja, eine Verwarnung hätte es auch getan... Auch komisch, dass er keine Personalien wollte... Kann ja sonstwer das Auto gefahren haben...
      Das Bußgeld wuerde noch gehen, wenn's rechtens ist, aber ob beide Halter in jeder Anzeige genannt werden interessiert mich schon. Eigentlich muss jeder eine eigene bekommen, oder? Ohne dass der andere mitgenannt wird..


      kommentiert von Stina am 9. Nov 2010 um 21:08

    • Ja, würde ich als Rechtslaie auch mal sagen. wenn dann bekommen jeder seperat ne anzeige ohne dass der andere genannt wird. klingt als dürfte keine mitbekommen, dass ihr zusammen unterwegs wart?;)
      kommentiert von Nino H.Bronze-Rechtler am 9. Nov 2010 um 21:14

    • :-)
      Beruhigend
      Und noch mal danke fuer die schnelle Antwort!
      kommentiert von Stina am 9. Nov 2010 um 21:16

    • Immer gern;)
      kommentiert von Nino H.Bronze-Rechtler am 9. Nov 2010 um 21:18


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  • Peter H.
    0 0

    Ich würde mal vermuten, dass jeder Fahrzeughalter einen Bußgeldbescheid bekommt. Wobei das eigentlich nicht rechtens ist, da ja nicht der Halter blechen muss sondern wenn dann der Fahrer. Als Halter könnte man wohl Einspruch einlegen und sagen man sei nicht gefahren. Wobei... dann läuftman wohl Gefahr, dass vllt. der andere Fahrzeughalter als Zeuge über den anderen Fahrer herangezogen wird. Wenn man also im Wald was gemacht hat, was keiner wissen darf, dann würde ich das nicht lostreten ;-)

    Vielleicht kommt aber auch gar nichts. Der Förster macht ja nur eine unamtliche Eingabe beim Amt und wenn die das nicht weiter verfolgen, dann kommt auch nichts. Ich kann ja auch Falschparker jetzt sammeln und beim Amt einreichen. Ob die dann wirklich weiterermitteln ist eine andere Frage...

    Beantwortet von Peter H.Silber-Rechtler am 10. Nov 2010 um 06:31
    Kommentare (2)
    • hallo peter,
      auch dir danke für deine antwort!
      dachte, förster oder jäger haben irgendwie noch mal nen anderen rechtsstand. oder rechtsstellung? also dass die in dem fall nicht als privatperson gelten.
      vielleicht kommt ja auch wirklich nichts.
      viele grüsse
      kommentiert von Stina am 10. Nov 2010 um 07:07

    • Im Wald vielleicht schon... im Straßenverkehr (und so ein Verstoß ist das ja) natürlich nicht.
      kommentiert von nuxxSilber-Rechtler am 10. Nov 2010 um 07:13


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