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Fahrgastbeförderunsschein bei Taubheit auf einem Ohr?
Hallo!
Kann ich den Fahrgastbeförderunsschein machen,obwohl ich auf einem Ohr von Geburt an taub bin? Wie ist hier die Rechtssprechung? Lohnt es sich ein Gutachten beim HNO Arzt machen zu lassen?
MFG
Andreas- Gefragt von Andreas Müller am 13. Aug 2010 um 16:23
- Schlagwörter: Fahrgastbeförderunsschein bei Taubheit auf einem Ohr
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Hallo Andreas,
schau mal hier: http://bundesrecht.juris.de/fev/anlage_5_106.html
Zu den Ohren findet man da allerdings nix genaues, nur so eine schwammige Formulierung
"Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E sowie einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen außerdem besondere Anforderungen hinsichtlich:
a)
Belastbarkeit,
b)
Orientierungsleistung,
c)
Konzentrationsleistung,
d)
Aufmerksamkeitsleistung,
e)
Reaktionsfähigkeit
erfüllen."
Ich würde es einfach einmal mit einem Gutachten versuchen!- Beantwortet von n0b
am 13. Aug 2010 um 16:42
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- Beantwortet von n0b
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Auf mich trifft dieser Fall zwar nicht zu, aber ich denke, mit nur einer einseitigen Taubheit steht dem FGBSchein nichts im Wege.
Ich würde das Gutachten auf alle Fälle machen. Wenn Dir der Schein wichtig ist, dann lohnt sich das doch auch!
Gruß- Beantwortet von Timo E.
am 14. Aug 2010 um 17:02
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- Beantwortet von Timo E.
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Das ist die Frage wie viel dir das wert ist. Beantragen, ggf. Gutachten einreichen. Wenn dann der Sachbearbeiter auf dem Amt meint, es ginge nicht kann man immer noch Widerspruch einlegen und nötigenfalls vor Gericht gehen und auf die Erlaubnis klagen... dann wirds zwar noch teurer, ist halt die Frage wofür man den Schein braucht...
- Beantwortet von sirius2
am 16. Aug 2010 um 22:04
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- Beantwortet von sirius2
Hallo!
Soweit ich weiß sind die ärztlichen Gutachten recht teuer.Deshalb will ich es nicht darauf ankommen lassen und nur wenn eine hohe Chance besteht ein Gutachten machen lassen.Gibt es Leute die den Fahrgastbeförderungsschein haben und auf einem Ohr taub sind? Dann würde sofort ein Gutachten machen lassen.
Wollte auch erst mal wissen ob es rechtlich überhaupt möglich ist den Schein mit einseitiger Taubheit überhaupt zu bekommen.
MFG
Andreas
kommentiert von Andreas Müller am 13. Aug 2010 um 17:02