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Führerscheinentzug
Hallo,
ich bin neu hier im Forum und habe gleich mal eine Frage.
Am 1.7. dieses Jahres bin ich von der Polizei (NRW) angehalten worden. Bei der Kontrolle wurde , außer das ich nicht angeschnallt war , ein Urintest durchgeführt. Dieser verlief positiv, so das die Polizei, am gleichen Tag, eine Blutprobe anordnete. Die Polizei untersagte mir für 24 Std die Führung von Fahrzeugen. Meinen Führerschein habe ich bis zum heutigen Tag nicht abgeben müssen.
Bis zum gestrigen Tag (17.11.10) habe ich keinerlei Post erhalten. Nun ist ein Brief nach mehr
als 5 Monaten vom Straßenverkehrsamt eingetroffen, indem mir aufgrund §3 (StVG) die sofortig Führung von Fahrzeugen untersagt wird und die Aufforderung zur Abgabe meines Führerscheines innerhalb von 6 Tagen.
Bis zu diesem Vorfall war ich mehr als 20 Jahren ein relativ unbescholtener Führerscheinbesitzer.
( ca. 2 Punkte in Flensburg) und bin noch nie wegen BTM gelangt worden.
Nun zu meiner Frage:
Ist dieses Rechtens, das ich ohne Zustellung einer mir vorliegenden Ordnungswidrigkeitenanzeige (OWI) der Polizei zur Abgabe meines Führerscheines aufgefordert werde?
Wie könnte man in dieser Situation weiterverfahren?
Mit freundlichen Grüßen
NAMUBO
- Gefragt von NAMUBO am 18. Dec 2010 um 13:56
- Schlagwörter: BTM Ordnungswidriganzeige OWI Füherscheinentzug
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Ja. Du bist straffällig geworden, der Brief ist vom Gericht, welches der Polizei übergeordnet ist. Du kannst ihn aber an jeder Polizeiwache abgeben. Hauptsache in 6 Tagen, sonst ists die nächste Straftat. Stell Dich mal auf 5 Jahre zu Fuss gehen ein, wenn du die mpu schaffst sonst 15. viel glück beim rest...
- Beantwortet von Wonderfuldays am 19. Dec 2010 um 17:12
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Gehe direkt Morgen Früh zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht nur ich befürchte,da die FeB den FS zuerst einmal einziehen kann. Denn wir sagen mal Du gibst ihn nicht ab, wirst angehalten und die Polizei hält Rückfrage, kommt u.U .Fahren ohne FE dazu und das während einer evtl. Sperrzeit wäre dann eben nahe am Straftatbestand. Solltest du wg der Anzeige/Polizei Rec ht haben, kann der Anwalt wegen Akteneinsicht ihn schneller zurückfordern. Gruss
- Beantwortet von Wonderfuldays am 19. Dec 2010 um 20:40
Kommentare (3)Bin ganz der Meinung von Wonderful... besser zum Anwalt. Nachher ärgerst du dich wenn die dir weiter was anhängen. Und Akteneinsicht zu bekommen ist immer viel Wert!
Grüße
kommentiert von kraftfahrzeug
am 19. Dec 2010 um 20:54
Stell dir vor, genau deine Rätschläg habe ich im Vorfeld (Heute) befolgt.
Bin eine ganze Ecke schlauer. Also mit der FSS (Führerscheinsperre) hattest du zum Teil recht. Im günstigen Fall ( welches bei mir zutreffen kann, weil ich seid dem Vorfall, seid 5,5 Monaten, clean bin) könnte ich nach bestandener MPU etc Haarprobe meinen FS in 6-12 Montaten wieder bekommen.
Mein Anwalt wunderte sich nur über den Zeitraum zwischen der Auffälligkeit und der FSS.(Akteneinsicht angeforderd)
5,5 Monate konnte ich demnach , wenn ich es nicht aufgegeben hätte, als tickend Zeitbombe weiterhin am Strassenverkehr unterwegs gewessen sein.
Gruß Namubo
kommentiert von NAMUBO am 20. Dec 2010 um 16:57Hallo Namubo,
na wie gut, dass es dieses Forum gibt. Sonst wäre nachher noch etwas in die Hose gegangen. Wenn du beim Anwalt warst, würde ich mich übrigens freuen, wenn du ihn vielleicht gleich hier bewerten würdest unter: http://www.meine-anwaltsbewertung.de
Beste Grüße,
Tristan
kommentiert von Tristan
am 20. Dec 2010 um 17:40
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die 5 jahre sind übrigends nicht das urteil sondern das , was wirklich egal wie dabei rauskommt
kommentiert von Wonderfuldays am 19. Dec 2010 um 17:22
Hallo Wonderfuldays,
ich glaube das du meine Frage , nicht richtig verstanden hast bzw nicht richtig beantwortet hast.
Dieses Schreiben ist nicht von einem Gericht sondern von der Zulassungsstelle.
In diesem Schreiben ist auch von keinem richterlichen Beschluss die Rede.
Die begangende Tat ist auch keine Straftat, wie du behauptest, sondern nur eine OWÍ (Ordnungswidriganzeige ).
MfG Namubo
kommentiert von NAMUBO am 19. Dec 2010 um 19:20