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Unfall bei Glatteis!
Für den Privatmenschen gilt die Räum- und Streupflicht für die ich gegebenfals in Haftung genommen werden kann. Wie sieht es zur Zeit damit aus, das Gemeinde und Landkreis Ihrer Streu und Räumpflicht nicht nachkommen und die Straßen selbst bei Eis und Regen nicht Streuen bzw. nur ungenügend. Selbst in Teilbereich und Straßen wird das Räumen eingestellt. Kommt es hier , trotz angepasster Fahrweise zu einen Unfall trage ich den Schaden allein! Oder kann ich die Gemeinde oder Landkreis mit heranziehen?
- Gefragt von tsikora am 29. Dec 2010 um 05:29
- Schlagwörter: Glatteisunfall Streupflicht
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Hallo tsikora.
Städte,Gemeinden und Landkreise können den Winterdienst übertragen.Sind allerdings verpflichtet den Winterdienst zu überwachen.Hinzu kommt ,wurde auf Einschränkung im Winterdienst hingewiesen.Das wäre dann der Fall wenn nicht ausreichend Streugut vorhanden ist oder es dem Winterdienst nicht möglich ist mit Fahrzeugen auszurücken.Ein weiteres Problem ist die Frage:Hättest du nicht noch vorsichtiger fahren können?Das bedeutet du bist in der Beweispflicht.So würde ich deine Frage m.E. mit Nein beantworten.
Gruß Ralf- Beantwortet von rallytour am 29. Dec 2010 um 08:32
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Hey,
vielleicht hilft Dir ja dieser Beitrag:
http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-autofahrer/autounfall-bei-glatteis-wer-zahlt-zahlt-die-versicherung.html
BG- Beantwortet von JaN am 29. Dec 2010 um 14:26
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Hallo Tsikora,
soweit ich weiß, muss die Stadt beispielsweise auch dafür sorgen, dass Schlaglöcher ausgebessert werden und man kann Ersatz von der Stadt verlangen, wenn sie das nicht tut und man sein Auto beschädigt. Insofern: Warum sollte es beim Streuen anders sein?! Denke aber, dass die Stadt höchstens die Hauptstraßen abstreuen muss... nur wie willst du jetzt (Tage danach) noch nachweisen, dass sie nicht gestreut haben?!
Grüße- Beantwortet von fitz
am 30. Dec 2010 um 08:24
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- Beantwortet von fitz