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  • tsikora
    1 0

    Unfall bei Glatteis!

    Für den Privatmenschen gilt die Räum- und Streupflicht für die ich gegebenfals in Haftung genommen werden kann. Wie sieht es zur Zeit damit aus, das Gemeinde und Landkreis Ihrer Streu und Räumpflicht nicht nachkommen und die Straßen selbst bei Eis und Regen nicht Streuen bzw. nur ungenügend. Selbst in Teilbereich und Straßen wird das Räumen eingestellt. Kommt es hier , trotz angepasster Fahrweise zu einen Unfall trage ich den Schaden allein! Oder kann ich die Gemeinde oder Landkreis mit heranziehen?

    Gefragt von tsikora am 29. Dec 2010 um 05:29
    Schlagwörter: Glatteisunfall Streupflicht 

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