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FRAGE
  • penny
    0 0

    Unfallflucht

    Wenn jemand beschuldigt wird, in ein Auto gefahren zu sein, es aber wirklich nicht war, was kann ihm passieren? 2 Leute behaupten, es gesehen zu haben. Der andere Fahrer ist zum fraglichen Zeitpunkt allein unterwegs gewesen. Das Auto hat zwar eine schramme, die mit dem anderen übereinstimmt, kann es dann nicht auch sein, dass der andere ihm reingefahren ist und jetzt nur eine Schutzbehauptung aufstellt?
    Kommt sowas überhaupt vor Gericht?

    Gefragt von penny am 2. Apr 2011 um 14:15
    Schlagwörter: Auto Unfallflucht 

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ANTWORTEN (2)
  • fitz
    0 0

    Das kann sehr gut sein, dass das vor Gericht kommt. Hab schon von einigen Verfahren wegen Unfallflucht gehört.

    Wenn der Richter den zwei Leuten glaubt, dann wird es wohl ne Geldstrafe geben. Die Frage ist ja nicht, was "wirklich" war, sondern was sich beweisen lässt.

    Beantwortet von fitzBronze-Rechtler am 2. Apr 2011 um 18:08
    Kommentare (1)
    • danke erstmal für die antwort :)
      der saachverhalt hat sich noch etwas geändert.
      jetzt hat angeblich eine person den unfall so mitbekommen, dass sie ein lautes geräusch gehört hat, sich darauf umgedreht hat und dann das auto in dem moment beim ausparken gesehen hat. also nicht den unfall selber. und der zweiten person, halter des autos, wurde das von dieser person nur erzählt, dass sie den unfall "gesehen" hat. also wurde gar kein unfall gesehen, sondern sich nur zusammengereimt.
      ich vermute fast, die haben sich abgesprochen.
      kommentiert von penny am 2. Apr 2011 um 22:28


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  • Peter H.
    0 0

    Ich würde mal abwarten, bis ein Schreiben von der Polizei kommt. Wenn das da ist würde ich aber sofort einen Anwalt einschalten. Der Kann bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragen und vielleicht eine Einstellung des Verfahrens anregen.

    Beantwortet von Peter H.Silber-Rechtler am 4. Apr 2011 um 08:00
    Kommentare (1)
    • Danke, das hab ich ihr auch gesagt (ist ner Freundin passiert nicht mir).
      Kann man denn ungefähr absehen, wie lange das dauert, bis man das Post bekommt? Ich denke ja mal, dass derjenige es sofort anzeigen wird, wenn er es denn tut. Sonst könnte der andere ja die Schäden schon beseitigt haben, falls vorhanden. Sie würde sich halt wohler fühlen, wenn man ihr sagen könnte "wenn du in 3 Wochen nichts bekommen hast biste aus dem Schneider" oder so. Habe keine Ahnung, wie da die Abläufe so sind, aber gerade wegen der Beseitigung von Schäden könnte ich mir gut vorstellen, dass da von Seiten der Polizei auch recht schnell reagiert wird.
      kommentiert von penny am 5. Apr 2011 um 20:52


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